Klug modernisieren – mit einem KfW-Sanierungsdarlehen
Auch beim Dachausbau könnten Fördermittel in Frage kommen.
Die eigenen vier Wände sind der Traum vieler Menschen – mit dem Kauf ist es allerdings nicht getan. Über die Jahre sind Renovierungen und Modernisierungen nötig, die oft viele tausend oder zehntausend Euro kosten. Mit der richtigen Förderung lassen sich diese Kosten aber leichter stemmen.
Eine eigene Immobilie gilt im Volksmund oft als "die beste Altersvorsorge". Tatsächlich gibt eine eigene Immobilie viel Sicherheit, allerdings sollten Sie beim Kauf nicht nur den hohen Kaufpreis bedenken, sondern auch die mit einer Immobilie verbundenen Folgekosten. Fenster, Dachdämmung und Heizungsanlage müssen – je nach Art und Zustand und unter Beachtung der geltenden Vorschriften – oft nach 10, 15 oder auch 20 Jahren erneuert werden. Auch das Bad, die Elektrik und die Küche müssen Sie nach einigen Jahren überholen. Rechnen Sie die Kosten zusammen, kann bei umfangreichen Maßnahmen ein fünf- bis sogar sechsstelliger Betrag fällig werden. Da die Finanzierung der Immobilie aber nach 10 oder 15 Jahren meist noch nicht abgeschlossen ist, lohnt es sich bei den Sanierungsmaßnahmen besonders, die Förderungsmöglichkeiten prüfen – und zu nutzen.
Renovierungskredit der KfW für energetische Maßnahmen
Ein großer Teil der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten betrifft Teile des Hauses, die sich auch für energetische Maßnahmen anbieten, wie etwa das Dach, die Fenster oder die Heizungsanlage. Solchen Maßnahmen werden vor allem von der staatlichen Förderbank KfW mit sehr zinsgünstigen Darlehen gefördert. Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen kommen aber auch Fördergelder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Frage. Steht in diesem Bereich also eine Erneuerung an, lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten genau zu prüfen, denn hier werden zum Teil hohe Darlehenssummen ausgezahlt.
Konkret geht es meist um das KfW-Förderprogramm 151, für das eine maximale Fördersumme von 100.000 Euro vorgesehen ist, wenn Sie mit den Maßnahmen den Energieverbrauch des Hauses auf den Standard des KfW-Effizienzhauses senken. Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für das zu sanierende Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden ist.
Ziel der Förderung ist eine "energetische Sanierung von Wohnraum" – diese sehr weit gefasste Definition umfasst eine Fülle von Maßnahmen, beispielsweise eine Erneuerung der Fenster und Türen oder die Optimierung beziehungsweise den Austausch der Heizungsanlage. Zudem fördert die KfW eine Wärmedämmung der Immobilie. Ebenfalls eingeschlossen sind Baunebenkosten oder Kosten für Beratung und Planung. Für eine energetische Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau können pro Wohneinheit maximal 100.000 Euro an Fördergeldern beantragt werden, für eine einzelne Maßnahme oder ein Maßnahmenpaket 50.000 Euro.
Die Konditionen der KfW-Sanierungsdarlehen verändern sich zwar, sind aber in der Regel deutlich günstiger als die Konditionen bei regulären Bau- oder Immobiliendarlehen. So haben Sie beispielsweise – je nach Laufzeit des Kredits – eine tilgungsfreie Anlaufphase von ein bis fünf Jahren, in der Sie lediglich Zinsen für das Darlehen zahlen. Die Tilgung entfällt in dieser Zeit. Besonders attraktiv sind außerdem die Tilgungszuschüsse. Diese hängen von der Effizienz der Maßnahmen ab: Je nachdem, welchen KfW-Effizienzhaus-Standard Sie durch die Arbeiten erreichen, steht Ihnen ein Zuschuss in Höhe von 7,5 bis 27,5 Prozent der Darlehenssumme zu. Der Effizienzhaus-Standard gibt an, welchen Prozentanteil des Energieverbrauchs eines Neubaus die sanierte Immobilie erreicht. Ein KfW-Effizienzhaus 55 dürfte beispielsweise maximal 55 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Neubaus haben, der in allen Punkten der aktuellen Energieeinsparverordnung entspricht. Da es für Laien relativ schwierig ist, die energetische Wirkung von Sanierungsmaßnahmen abzuschätzen, sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen. Dieser hilft Ihnen, Ihren Tilgungszuschuss zu kalkulieren. Sollten sehr umfangreiche Maßnahmen an der Heizungsanlage anstehen, kommen für Sie auch die KfW-Fördermittel des Programms 167 in Frage. Diese stehen für Arbeiten an der Heizungsanlage zur Verfügung und werden bei der Umstellung der Anlage auf erneuerbare Energieträger ausgezahlt. Die maximale Fördersumme liegt hier bei 50.000 Euro, allerdings sind die Darlehen hier nicht ganz so zinsgünstig wie bei den KfW-Sanierungsdarlehen 151. Zudem entfällt hier der Tilgungszuschuss. Das Programm 167 können Sie zum Beispiel dann nutzen, wenn Sie das Programm 151 bereits ausgeschöpft haben oder Sie nicht die Bedingungen für diese Programme erfüllen. Für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energie kommt außerdem die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Frage, die durch das Programm 167 ergänzt werden kann. Hier stehen pro Antragsteller bis zu rund 20.000 Euro bereit – abhängig von der jeweils geplanten Maßnahme. Die Förderung wurde ab 2016 erweitert um die Förderung sogenannter Heizungspakete, bei denen das gesamte Heizsystem optimiert wird. Bei der BAFA-Förderung ist jedoch zu beachten, dass nicht unbegrenzt Fördermittel zur Verfügung stehen: Sind die Mittel aufgebraucht, können Sie auch keine Förderung mehr beantragen. Informationen darüber erteilt das BAFA.
KfW-Fördermittel für den altersgerechten Umbau
Die KfW fördert nicht nur energetische Maßnahmen, sondern auch den altersgerechten Umbau von Immobilien beziehungsweise den Kauf barrierefreier Objekte. Wichtig ist hier, dass die Antragstellung unabhängig vom Alter erfolgen darf – Sie können also auch schon in jungen Jahren durch einen Umbau für das Alter vorsorgen. Die maximale Fördersumme liegt bei diesem Programm bei 50.000 Euro pro Wohneinheit, gefördert werden sämtliche "barrierereduzierenden Maßnahmen" sowie der Kauf von entsprechend umgebautem Wohnraum. Zusätzlich sind nun auch Maßnahmen zum Einbruchschutz förderfähig. Ein solches Darlehen eignet sich daher besonders gut für Renovierungsarbeiten am Bad, an der Küche oder am Treppenhaus.
Wie bei den Programmen 151 gibt es auch beim Programm 159 eine tilgungsfreie Anfangsphase. Der Tilgungszuschuss der anderen beiden Fördervarianten steht bei der altersgerechten Sanierung allerdings nicht zur Verfügung. Stattdessen gibt es alternativ zum verbilligten Kredit ein sogenanntes Zuschussprogramm. Für barrierereduzierende Maßnahmen werden hier bis zu 6.250 Euro bei Kombination mit dem Einbruchschutz an Fördergeldern ausgezahlt. Für einzelne Maßnahme zum Barriereschutz maximal 5.000 Euro, für Maßnahmen zum Einbruchschutz maximal 1.500 Euro.
Mit Interhyp die Förderung bestmöglich nutzen
Wie Sie sehen, gibt es auch bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen zahlreiche Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Welche Programme der KfW tatsächlich für Sie in Frage kommen und welche Kombination aus den verschiedenen Fördervarianten für Sie am sinnvollsten ist, lässt sich ohne eingehende Recherche jedoch nur schwierig sagen. Daher stehen Ihnen die Experten von Interhyp auch hier gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen, die passenden (Förder)-Darlehen für Ihre Modernisierung zu finden.
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