Mit diesem Förderprogramm wird der Umbau von Wohngebäuden für mehr Barrierefreiheit unterstützt – das heißt alle Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren und Einschränkungen für eine komfortable und unabhängige Beweglichkeit in den eigenen vier Wänden. Daneben können auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden.
KFW Altersgerecht Umbauen 159
Wer erhält die Förderung?
Das Programm kann von allen Privatpersonen unabhängig vom Alter oder Familienstand in Anspruch genommen werden.
In welcher Form erfolgt die Förderung?
Gefördert werden Maßnahmen über zinsvergünstigte Darlehen zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro je Wohneinheit). Alternativ können Privatpersonen auch ein Zuschussprogramm (Nr. 455) nutzen. Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit bei Kombination von Barrierereduzierung und Einbruchschutz. Ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es maximal 1.600 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt.
Was wird finanziert?
Sowohl Umbaumaßnahmen am bestehenden Eigenheim als auch der Erwerb von entsprechend umgebautem Wohneigentum werden nach dem Regelwerk der KfW begünstigt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem der Abbau von Barrieren im Wohnraum und im Zugangsbereich, die Installation von Treppenliften und Rampen, Maßnahmen zum Einbruchsschutz und der Einbau von Assistenzsystemen.
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