Baukindergeld: So beantragen Sie die Zuschüsse

Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 beantragt werden. Interhyp zeigt Ihnen, wie viel Baukindergeld es gibt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie das Baukindergeld beantragen können. Erfahren Sie, wie Sie den Antrag bei der KfW stellen und was in Bayern zum Baukindergeld plus und zur Eigenheimzulage gilt. Alle Infos zum Baukindergeld 2018 und 2019! So nutzen Sie die Förderung zum Bau oder Kauf einer Immobilie - für sich und Ihre Kinder!

von Mike Gehrmann in München, aktualisiert 01.10.2020

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld 2018 ist eine Eigenheimzulage für Familien. Mit dem Baukindergeld hat die Bundesregierung ein Förderprojekt verabschiedet, das die Unionsparteien und die SPD (Groko) bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten und das den Bau oder Kauf von Haus oder Wohnung erleichtern soll. Zwölf Jahre nach dem Ende der einstigen Eigenheimzulage können mit dem Baukindergeld 2018 Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände wieder mit staatlichen Zuschüssen rechnen, quasi mit einer neuen Eigenheimzulage. Das Baukindergeld für den Erwerb einer Immobilie kann bei der KfW beantragt werden, die KfW hat mit dem zuständigen Ministerium die genauen Rahmenbedingungen für die Antragstellung geregelt, es gelten die Bedingungen des KfW-Programms 424 (Baukindergeld). In Bayern wird zudem das Baukindergeld plus eingeführt. Pro Jahr ist eine Förderung von 1.200 Euro pro Kind möglich, über zehn Jahre also 12.000 Euro. In Bayern wird die Förderung mit dem Baukindergeld plus auf 1.500 Euro pro Kind erhöht, über zehn Jahre auf 15.000 Euro. Je mehr Kinder in der Familie leben, desto höher ist die Förderung zum Bau oder Kauf der Immobilie.
Wer eine Finanzierung der eigenen Immobilie plant, sollte diese aber unabhängig vom Baukindergeld wohl überlegt angehen und gut durchkalkulieren. Hierbei helfen zum Beispiel die Rechner von Interhyp. Lassen Sie sich im nächsten Schritt von einem Finanzierungsexperten von Interhyp zu Ihrem Vorhaben beraten.
Aktuell: Das Bundesbauministerium hat den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller diese Fristen nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung beziehungsweise die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Wer bekommt Baukindergeld?

Das neue Baukindergeld, das rückwirkend zum Anfang 2018 zur Verfügung steht, soll Familien den Erwerb eines Eigenheims erleichtern. Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit im Haushalt der Familie oder Alleinerziehenden lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um ein leibliches Kind handeln ? auch adoptierte Kinder sind förderberechtigt. Mit der Anzahl der Kinder steigt das mögliche Baukindergeld.
Darüber hinaus gibt es Höchstgrenzen beim Einkommen: Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 75.000 Euro betragen, pro Kind steigt das Limit um jeweils 15.000 Euro. Daraus ergeben sich die folgenden Einkommensgrenzen:

Höhe des Baukindergelds

Anzahl KinderBaukindergeld gibt es bei einem Jahreseinkommen von maximalHöhe des Baukindergelds in 10 Jahren*
190.000 Euro12.000 Euro
2105.000 Euro24.000 Euro
3120.000 Euro36.000 Euro
4135.000 Euro48.000 EUro
*In Bayern liegt die Förderung mit dem Baukindergeld plus bei 15.000 Euro in zehn Jahren für ein Kind (mehr Infos) Dazu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro

Wie berechnet sich das Einkommen?

Für die Berechnung des Einkommens ist nicht das Bruttogehalt, sondern das so genannte zu versteuernde Einkommen maßgebend. Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählt unter anderem
  • das Bruttogehalt,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie
  • Einkünfte aus einer haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Davon kann der Steuerpflichtige neben den Werbungs- oder Betriebskosten, die mit der jeweiligen Einkunftsart verbunden sind, noch weitere Aufwendungen abziehen. Unter anderem sind dies
  • Sonderausgaben,
  • Vorsorgeaufwendungen,
  • außergewöhnliche Belastungen,
  • Kinderfreibeträge – falls sich diese für den Steuerpflichtigen günstiger auswirken als die Kindergeldzahlung – sowie je nach persönlicher Konstellation noch weitere Freibeträge.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres.

Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern verdient zusammen 80.000 Euro pro Jahr. Da innerhalb bestimmter Grenzen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie weitere Versicherungsausgaben als Sonderausgaben abzugsfähig sind, kann das zu versteuernde Einkommen bei rund 65.000 Euro liegen. Wichtig auch: Wenn die Antragstellung in 2019 erfolgt, müssen die Einkommensteuerbescheide für 2016 und 2017 eingereicht werden (das zweite und dritte Kalenderjahr vor Antragstellung).

Baukindergeld in Zahlen: Anträge, Förderschwerpunkte, Haushalte, Kinder

Die Grafik zeigt eindrucksvolle Zahlen rund ums Baukindergeld. Stand ist der 13. September 2019. Bis September 2019 sind bereits 135.000 Anträge eingegangen.

Wie hoch ist die neue Förderung und wann wird sie ausgezahlt?

Die Förderung zum Kauf von Haus oder Wohnung fällt umso höher aus, je mehr Kinder im Haushalt leben.
Wie viel Baukindergeld gibt es denn genau? Für jedes Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro. Eine Familie mit drei förderfähigen Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro vom Fiskus einstreichen. Das kann den Erwerb einer eigenen Immobilie erleichtern.
Die Auszahlung des Baukindergeldes durch die KfW erfolgt in jährlichen Raten. Die erste Rate zahlt die KfW aus, wenn sie die Unterlagen geprüft und die Förderung freigegeben hat. Der Eigenheimbesitzer erhält dann eine Mitteilung, an welchem Datum die Erstauszahlung erfolgt. In den Folgejahren erhält er das Baukindergeld jeweils zum gleichen Termin.

Kann ich das Baukindergeld direkt als Sondertilgung auf das Darlehenskonto überweisen lassen?

Rein theoretisch könnten Darlehensnehmer die IBAN ihres Darlehenskontos als Empfängerkonto für das Baukindergeld angeben. Allerdings setzt dies zunächst einmal voraus, dass überhaupt ein Sondertilgungskontingent im Darlehensvertrag vereinbart ist. Darüber hinaus lassen nicht alle Banken direkte Überweisungen auf Darlehenskonten zu, sondern ziehen Sondertilgungen auf Anforderung per Lastschrift vom Girokonto ein. Ist eine Direktüberweisung erlaubt, wird häufig verlangt, dass im Verwendungszweck der Begriff "Sondertilgung" angegeben wird.
Daher ist es im Regelfall praktikabler, das Baukindergeld auf das Girokonto zu erhalten und direkt nach dem Eintreffen der Förderung eine Sondertilgung zu veranlassen.

Muss ich die Förderung versteuern?

Grundsätzlich zählen Zuschüsse der KfW nicht zum steuerpflichtigen Einkommen - das gilt auch für das Baukindergeld. Gesetzliche Grundlage ist § 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wo in Absatz Nr. 58 öffentliche Fördermittel für die Bildung von Wohneigentum als steuerfreie Einnahmen eingestuft werden.

Baukindergeld: Ab wann?

Ab wann können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen? Wichtig: Der Antrag erfolgt erst nach dem Einzug, dabei gilt das in der Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Der Antrag musste zunächst dann innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Ab dem 17. Mai 2019 gilt für neue Anträge, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach Einzug gestellt werden müssen. Sind Sie bereits vor dem 18. September 2018 eingezogen, musste das Baukindergeld bis 31. Dezember 2018 beantragt werden. Erkundigen Sie sich über die Modalitäten für den Baukindergeld-Antrag auf jeden Fall bei der KfW.
Mehr Infos zur Möglichkeit der Beantragung des Baukindergelds im Rahmen des Programms KfW 424 bei der KfW.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Welche Voraussetzungen müssen fürs Baukindergeld außer den oben genannten noch erfüllt sein?
  • Die gute Nachricht: Baukindergeld wird unabhängig davon gewährt, ob eine Familie neu baut oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Die Förderung gilt sowohl für Wohnhäuser als auch für Eigentumswohnungen. Maßgebend ist, dass die Familie selbst in Haus oder Wohnung einzieht - vermietetes Wohneigentum wird nicht gefördert.
  • Auch unverheiratete Paare und Alleinerziehende können Baukindergeld beantragen.
  • Förderfähig sind selbstgenutzte Immobilien, bei denen ab dem 1. Januar 2018 der notarielle Kaufvertrag geschlossen oder die Baugenehmigung erteilt worden ist. Wenn die Immobilie außerhalb Deutschlands liegt, ist keine Förderung möglich.
  • Die Wohnimmobilie muss dem Antragsteller oder ihm gemeinsam mit seinem Ehe- oder Lebenspartner zu mindestens 50 Prozent gehören. Ein Anteil von 50 Prozent oder weniger kann sich folglich auch im Eigentum von anderen Personen wie etwa den Eltern oder Geschwistern befinden.
  • Kein Baukindergeld gibt es für Anbauten oder für die Modernisierung bzw. Sanierung von bereits bestehendem Wohnraum. Förderfähig ist hingegen der komplette Abriss eines alten Hauses mit anschließendem Neubau auf einem bereits vorhandenen Grundstück.
  • Das neue Zuhause, egal ob Haus oder Wohnung, ist zum Stichtag (Zeitpunkt des Kaufvertrags oder des Erhalts der Baugenehmigung) die einzige Wohnimmobilie.
Daraus ergeben sich unter anderem die folgenden Konstellationen:
  • Ein kinderloses Ehepaar wohnt in Miete und kauft eine Eigentumswohnung. Anspruch auf Baukindergeld besteht nicht, weil es sich nicht um eine Familie handelt.
  • Ein Paar mit zwei minderjährigen Kindern wohnt in Miete und kauft ein Reihenhaus. Hier besteht Anspruch auf Baukindergeld, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird.
  • Eine Familie hatte vor fünf Jahren kurz nach der Geburt des ersten Kindes eine Eigentumswohnung gekauft und möchte nun eine Doppelhaushälfte oder ein Haus erwerben, weil sich weiterer Nachwuchs ankündigt. Wichtig ist beim Kauf einer neuen Immobilie: Sie muss bei Unterschrift des Kaufvertrags die einzige Immobilie sein, d.h. die Wohnung müsste vorher verkauft worden sein.
  • Ehepaar mit Kind erwirbt eine selbstgenutzte Wohnimmobilie. Ein Ehepartner besitzt aktuell ein bereits vor Eheschließung und Geburt des Kindes erworbenes Immobilienvermögen und der andere nicht: Keine Antragstellung möglich, da zum Zeitpunkt der Antragstellung Wohnimmobilienvermögen im Haushalt vorhanden ist. Irrelevant ist es auch, ob der Erwerb der weiteren Immobilie vor der Eheschließung war.
  • Der Antragsteller besitzt eine nicht selbsterworbene Immobilie (z.B. Erbe, Schenkung): Dann ist kein Antrag auf Baukindergeld möglich, da zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Immobilienvermögen vorhanden ist.
  • Ein Familienvater hat in der Vergangenheit eine weitere Immobilie besessen, die er aber bereits vor Antragstellung veräußert hat: Dann ist die Antragstellung möglich, da zum Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Baukindergeld gestellt wird, kein Immobilienvermögen vorhanden ist. Dabei ist es irrelevant, ob die erste Immobilie geerbt oder gekauft wurde.

Was passiert bei einer Scheidung während der Förderphase?

Wenn sich die Ehepartner während der Förderphase scheiden lassen, kann weiterhin Anspruch auf Baukindergeld bestehen. Voraussetzung ist, dass die geförderten Kinder weiterhin in der Immobilie wohnen. Ziehen die Kinder mit einem der Elternteile aus dem Eigenheim aus, endet die Zahlung des Baukindergeldes.

Welche Unterlagen und Nachweise muss ich einreichen?

Bei der Antragstellung müssen Sie sich zuerst identifizieren. Hierfür stehen das Online-Videoident-Verfahren und das klassische Postident-Verfahren zur Wahl. Nach der Antragstellung benötigt die KfW die folgenden Nachweise:
  • den Einkommensteuerbescheid des vorletzten und vorvorletzten Jahres – eine Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers genügt nicht,
  • eine Meldebestätigung der Gemeinde als Nachweis, dass Sie selbst in Ihrer Immobilie wohnen sowie
  • einen aktuellen Grundbuchauszug, in dem Sie als Eigentümer bzw. Miteigentümer eingetragen sind.
Die Nachweise müssen als Scan auf dem Online-Förderportal der KfW hochgeladen werden. Wenn Sie keinen Scanner besitzen, können Sie die Unterlagen auch mit dem Smartphone abfotografieren und die Bilder hochladen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass alle Dokumente gut lesbar sind.

Ist die Förderung langfristig sicher?

Leider handelt es sich beim Baukindergeld um eine befristete Förderaktion. Denn: Die Bundesregierung hat die Maßnahme auf einen Zeitraum bis Ende 2020 befristet. Zwar wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus die Zulage im Rahmen der Zehn-Jahres-Auszahlpläne gewährt, sofern sie vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden ist. Doch diejenigen, die erst nach dem 31.12.2020 den Gang in die eigenen vier Wände planen, müssen ihre Finanzierung ohne Unterstützung durch das Baukindergeld kalkulieren. Dabei unterstützt Sie Ihr Interhyp-Berater gerne. Im Gespräch findet er die Finanzierung, die am besten zu Ihnen und Ihren Plänen passt.

Stufen Banken das zu erwartende Baukindergeld als Eigenkapital ein?

Weil das Baukindergeld auf zehn Jahre verteilt zur Auszahlung kommt, kann es nicht als sofort verfügbares Eigenkapital betrachtet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Zuschüsse nach zehn Jahren auslaufen und ab dann der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen auch ohne den Erhalt von Baukindergeld nachkommen muss.

Wie wirkt sich das Baukindergeld auf eine spätere Anschlussfinanzierung aus?

Wer das Baukindergeld als Sondertilgung einsetzt, profitiert beim Auslaufen der Zinsbindung davon, dass die Restschuld niedriger ist als beim Verzicht auf die zusätzliche Rückzahlung. Falls die Zinsen bis dahin gestiegen sind, ist das Kostenrisiko entsprechend geringer.
Für diejenigen, die in Erwartung des Baukindergeldes ein höheres Darlehen aufgenommen haben, steigt hingegen das Risiko bei der Anschlussfinanzierung. Wenn nach zehn Jahren sowohl die Zinsbindung als auch die Förderung ausläuft, muss die Weiterfinanzierung ohne staatliche Subventionen gewährleistet sein ? auch dann, wenn die Zinsen höher liegen sollten als beim Abschluss der Erstfinanzierung.

Baukindergeld Bayern: Ist das Baukindergeld in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch?

Die neuen Regelungen zum Baukindergeld gelten einheitlich für alle Bundesländer, sodass nirgendwo in Deutschland Abstriche gemacht werden müssen. In Bayern gibt es sogar einen Bonus obendrauf: Mit dem "Baukindergeld plus" erhöht Bayern die jährliche Bundesförderung.

Infos zum Baukindergeld plus

Mit dem Baukindergeld plus in Bayern wird jährliche Bundesförderung von 1.200 Euro auf 1.500 Euro pro Kind erhöht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit drei Kindern 9.000 Euro zusätzlich einstreichen. Dazu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge können ebenfalls ab 18. September 2018 gestellt werden. Es wird bei der Bayern Labo beantragt.

Welche Voraussetzungen gelten beim Bayerischen Baukindergeld plus?

Beim Bayerischen Baukindergeld plus gelten folgende Voraussetzungen:
  • Sie erhalten Baukindergeld von der KfW und
  • Sie haben entweder seit mindestens einem Jahr Ihren Wohnsitz in Bayern oder Sie gehen seit mindestens einem Jahr einer Erwerbstätigkeit in Bayern nach.
  • Den Antrag für das Baukindergeld plus können Sie innerhalb von drei Monaten bei der Bayern Labo stellen, nachdem Sie von der KfW die Bestätigung über die Auszahlung des Baukindergelds erhalten haben. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Bayern Labo.

Ausführliche Infos unter baukindergeld.bayern.de.

Baukindergeld und Eigenheimzulage: Wann gilt was?

Die alte, frühere Eigenheimzulage war eine staatliche Subvention für den Eigenheimerwerb, die von 1995 bis Ende 2005 galt und jetzt nicht mehr für neue Fälle gewährt wird. Das neue Baukindergeld ist quasi eine Art neue Eigenheimzulage - es ist eine Förderung, mit der Familien der Erwerb von Wohnraum erleichtert werden soll. Es gelten aber andere Rahmenbedingungen als früher und die Förderung wird nicht mehr so bezeichnet.
In Bayern allerdings gibt es zusätzlich zum Baukindergeld plus eine Eigenheimzulage, die tatsächlich auch als Eigenheimzulage bezeichnet wird. Zusätzlich zum Baukindergeld erhalten Familien, kinderlose Paare und Alleinstehende in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro.

Bayerische Eigenheimzulage: Wann beantragen?

Zusätzlich zum Baukindergeld plus wird in Bayern eine Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro als einmaliger Festbetrag gewährt. Diese ist an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft, aber nicht daran, dass Kinder im Haushalt leben. Wann sollten Sie diese Eigenheimzulage beantragen? Die bayerische Eigenheimzulage muss innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des Wohnraums bei der BayernLabo beantragt werden. Mehr Infos.
Viele Antragsteller fragen sich in Bezug auf die bayerische Eigenheimzulage, wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert. Hierzu kann derzeit wegen der Vielzahl der Anträge keine Aussage getroffen werden, so die BayernLabo, allerdings wird dies so schnell wie möglich versucht. Gefördert werden alle, die mindestens ein Jahr ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben, seit mindestens einem Jahr einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgehen und die Einkommensgrenzen einhalten Diese liegen bei:

Einkommensgrenzen für die Bayerische Eigenheimzulage:

Einpersonenhaushalt75.000 Euro
Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt90.000 Eur0
Haushalt mit Kind105.000 Euro
Zuzüglich für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind15.000 Euro
Zum Haushaltseinkommen gehört das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers sowie des Ehegatten oder Partners.

Ist die Kombination des Baukindergelds mit anderen Fördermitteln möglich?

Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum auch die Fördermittel von der KfW sowie von den landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Je nach Förderprogramm und Bundesland sind an den Erhalt unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Wichtig: Hier erfolgt die Antragstellung oft vor dem Vorhaben.

Stichtage für die Kinder: Was gilt?

Welche Voraussetzungen für den Baukindergeld-Antrag gelten hinsichtlich der Kinder ? und gibt es Stichtage? Hier gilt: Für alle Kinder, die am Tag der Antragstellung, diese wichtigen Voraussetzungen erfüllen, wird Baukindergeld gezahlt:
  • Das Kind muss bereits geboren und unter 18 Jahre alt sein.
  • Das Kind lebt mit in Ihrem Haushalt.
  • Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner ist für das Kind kindergeldberechtigt.
Damit erhalten Sie kein Baukindergeld für Kinder, die bei Antragstellung noch nicht geboren sind. Wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist, wenn Sie den Antrag auf das Baukindergeld stellen, es aber vor Auslauf des Auszahlungszeitraums noch 18 Jahre alt wird, erhalten Sie das Baukindergeld für den gesamten Auszahlungszeitraum.

Einige Beispiele zum Thema Kinder und Baukindergeld:

  • Kann das einmal beantragte Baukindergeld aufgestockt werden, wenn während der 10 Jahre Kinder dazu kommen? Das Baukindergeld kann nicht aufgestockt werden. Sonderfall: Das Kind wird innerhalb von drei Monaten nach Einzug geboren und der Antrag für das Baukindergeld wurde noch nicht gestellt. Es zählt die Anzahl der Kinder zur Antragstellung. Eine nachträgliche Anpassung des Baukindergeldantrags ist nicht möglich.
  • Das Kind wird vor Ablauf der 10-jährigen Auszahlphase volljährig, verstirbt oder das Sorgerecht wird entzogen: Es zählen das Alter des Kindes und die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Baukindergeld wird über die vollen 10 Jahre ausgezahlt.

Für wen lohnt sich das Baukindergeld?

Das Baukindergeld kann sich praktisch für alle Familien lohnen, die nach dem 31.12.2017 ein Eigenheim gekauft haben oder den Erwerb planen. Die jährliche Förderung von 1.200 Euro pro Kind kann über zehn Jahre hinweg beispielsweise als Sondertilgung eingesetzt werden, so dass zur eigentlichen Zulage noch die eingesparten Finanzierungszinsen als finanzieller Vorteil hinzukommen.
Besonders groß sind die Vorteile dort, wo das Baukindergeld einen besonders hohen Anteil am Kaufpreis oder am Einkommen ausmacht. Dazu zwei Beispiele:
  • Kaufpreisanteil. Wenn eine Familie mit zwei Kindern in einem Ballungsgebiet ein Reihenhaus für 600.000 Euro erwerben will und davon 24.000 Euro über das Baukindergeld finanzieren kann, entspricht die staatliche Zulage einem Anteil von 4,0 Prozent des Kaufpreises. Kauft dieselbe Familie hingegen in einer ländlichen Region ein Häuschen für 300.000 Euro, dann verdoppelt sich der Förderanteil auf 8,0 Prozent.
  • Einkommensanteil. Bei einem Familieneinkommen von 90.000 Euro verkörpern jährlich 2.400 Euro Baukindergeld einen Anteil von knapp 2,7 Prozent. Verfügt eine Familie mit zwei Kindern hingegen nur über ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro, machen die Zuschüsse in Höhe von 2.400 Euro 6,0 Prozent des Jahreseinkommens aus.
Fazit: Vor allem in ländlichen und wirtschaftlich schwächeren Regionen können Familien besonders stark vom neuen Baukindergeld profitieren. Deutlich geringer ist der Fördereffekt hingegen in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen und starker Wirtschaftskraft.

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