Bauantrag stellen: Unterlagen, Kosten und Ablauf

von Helen Linder, Teamleiterin Finanzierungsberatung

Sie planen ein Bauvorhaben und benötigen eine Baugenehmigung? Erfahren Sie hier, welche Unterlagen Sie für Ihren Bauantrag benötigen, wer ihn einreichen darf und mit welchen Kosten und Bearbeitungszeiten Sie rechnen müssen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Antragstellung: Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur) muss den Bauantrag stellen.
  • Benötigte Unterlagen: Lagepläne, Bauzeichnungen, statische Berechnungen und Nachweise sind erforderlich.
  • Bearbeitungsdauer: 4 Wochen bis 6 Monate, bei komplexen Vorhaben auch länger.
  • Gültigkeit: 3 bis 5 Jahre, Baubeginn muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
  • Ohne Genehmigung: Bußgelder, Baustopp oder Abriss drohen.


Was ist ein Bauantrag und wer darf ihn einreichen?

Der Bauantrag ist Ihr offizieller Antrag an die Bauaufsichtsbehörde für eine Baugenehmigung Ihres Bauvorhabens. Er muss den Anforderungen der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes entsprechen. In Deutschland muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser den Antrag erstellen und einreichen. Das sind in der Regel Architekten, Bauingenieure oder je nach Bundesland und Projektart auch bestimmte Handwerksmeister. Sie als Bauherrin oder Bauherr oder Grundstückseigentümerin oder -eigentümer beauftragen eine solche Fachfirma, die die Verantwortung für die fachgerechte Erstellung übernimmt. In besonderen Fällen gelten zusätzliche Einschränkungen – etwa bei Gebäuden in Naturschutzgebieten oder unter Denkmalschutz. Auch bei Mehrfamilienhäusern mit gemeinschaftlicher Nutzung können spezielle Regelungen greifen.

Bauantrag, Baugenehmigung oder Bauvorbescheid – was ist der Unterschied?

Ein Bauantrag ist Ihr Antrag auf Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde. Die Baugenehmigung ist die offizielle Zustimmung der Behörde, dass Sie mit dem Bau beginnen dürfen.

Ein Bauvorbescheid ist eine Art vorläufige Prüfung einzelner Aspekte Ihres Bauvorhabens, bevor Sie den vollständigen Bauantrag stellen. Er gibt Ihnen Planungssicherheit zu kritischen Fragen – etwa ob Ihr Vorhaben grundsätzlich mit dem Baurecht vereinbar ist oder ob bestimmte Abstandsflächen eingehalten werden können. Der Bauvorbescheid ist jedoch noch keine Baugenehmigung und erlaubt nicht, mit dem Bau zu beginnen.


Diese Unterlagen benötigen Sie für den Bauantrag

Die von Ihnen beauftragte Fachperson (Architektin, Architekt, Bauingenieurin oder Bauingenieur) kümmert sich um die Erstellung der meisten Dokumente und koordiniert die erforderlichen Nachweise von Fachplanerinnen und Fachplanern. Sie als Bauherrin oder Bauherr müssen jedoch bestimmte Unterlagen beisteuern.

Folgende Dokumente sind für einen vollständigen Bauantrag notwendig:

  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
  • Bauzeichnungen mit Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen (Maßstab 1:100)
  • Berechnung des Brutto-Rauminhalts (BRI) nach DIN 277
  • Entwässerungspläne
  • Statische Berechnungen
  • Baubeschreibung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers
  • Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
  • Bauantragsvordruck mit Ihrer Unterschrift und der des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin

Die konkreten Anforderungen können je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens variieren.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Was kostet ein Bauantrag?

Die Kosten für einen Bauantrag variieren je nach Gemeinde und Bundesland erheblich. Sie setzen sich in der Regel aus Verwaltungsgebühren der Bauaufsichtsbehörde und Honoraren für die beauftragten Fachleute zusammen. Die Gebühren der Behörde richten sich meist nach der Größe und Art des Bauvorhabens sowie den erforderlichen Prüfungen.

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus betragen die Behördengebühren in der Regel 0,5 bis 1 % der Baukosten. Hinzu kommen die Honorare für Architekten und Ingenieure, die sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) richten, sowie gegebenenfalls Kosten für Gutachten und Nachweise.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags beträgt in der Regel 4 Wochen bis 6 Monate. Diese Zeitspanne kann jedoch je nach Komplexität des Vorhabens, Auslastung der Bauaufsichtsbehörde und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen variieren und auch länger sein.

Bei umfangreichen oder komplizierten Bauvorhaben, die zusätzliche Prüfungen erfordern, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Auch fehlende oder unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen, da die Behörde Nachforderungen stellen muss.

Planen Sie daher ausreichend Zeit für das Genehmigungsverfahren ein, bevor Sie mit dem Bau beginnen möchten.

Gültigkeit und Fristen der Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung hat in der Regel eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 bis 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Erteilung. Die genaue Dauer kann je nach Bundesland und Gemeinde variieren. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie eine Verlängerung bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen, wenn Sie das Bauvorhaben weiterhin umsetzen möchten.

Zusätzlich zur allgemeinen Gültigkeit gibt es eine wichtige Frist für den Baubeginn: In den meisten Fällen müssen Sie innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit dem Bau beginnen. Versäumen Sie diese Frist, verfällt die Baugenehmigung und Sie müssen einen neuen Bauantrag stellen.

Informieren Sie sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in Ihrer Region und planen Sie Ihr Bauvorhaben entsprechend, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Bauantrag in der Baufinanzierung einplanen

Die Kosten für Bauantrag und Baugenehmigung gehören zu den Baunebenkosten, die etwa 15 bis 20 Prozent der gesamten Baukosten ausmachen. Planen Sie diese Ausgaben sowie einen Zeitpuffer für das Genehmigungsverfahren in Ihre Finanzierung ein.

Wichtig: Stimmen Sie die Auszahlung Ihres Darlehens mit dem voraussichtlichen Baubeginn ab. So vermeiden Sie Bereitstellungszinsen, die anfallen können, wenn Sie das Darlehen nicht innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit abrufen. Banken machen die Auszahlung in der Regel von einer gültigen Baugenehmigung abhängig.

Bauen ohne Baugenehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Wer ohne erforderliche Baugenehmigung baut, riskiert Bußgelder und einen Baustopp durch die Bauaufsichtsbehörde. Im schlimmsten Fall kann sogar der Rückbau auf Ihre Kosten angeordnet werden. Auch Ihre Baufinanzierung ist betroffen: Banken zahlen Darlehen in der Regel nur bei gültiger Baugenehmigung aus.

Was tun bei Ablehnung des Bauantrags?

Wird Ihr Bauantrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Häufig lassen sich die Probleme durch Anpassungen am Bauplan lösen, sodass Sie einen überarbeiteten Antrag einreichen können. In bestimmten Fällen ist auch ein Widerspruch gegen die Ablehnung möglich. In einigen Bundesländern (z. B. Bayern, NRW, Niedersachsen) ist kein Widerspruchsverfahren vorgesehen – hier muss direkt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Ihr Architekt oder Ihre Architektin berät Sie zu den weiteren Schritten.

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