Grundbuch- und Notarkostenrechner

Wie hoch sind die Notarkosten bei Ihrem Hauskauf und mit welchen Gebühren ist der Grundbucheintrag verbunden? Unser kostenfreier Rechner gibt Auskunft.

Das Wichtigste zum Rechner in Kürze

  • Wann?

Wenn Sie den Erwerb einer Immobilie planen und Sie sich einen Überblick über die Nebenkosten verschaffen möchten.

  • Wie?

Sie geben nur wenige Daten ein – Rechtsform, Kaufpreis und Grundschuldhöhe – den Rest erledigt unser Rechner für Sie.

  • Was?

Im Ergebnis erhalten Sie einen detaillierten Überblick über alle Grundbuch- und Notargebühren sowie die kalkulatorischen Gesamtkosten.

  • Warum?

Die Nebenkosten sollten Sie aus Eigenkapital (LINK FEHLT) bezahlen können und werden häufig unterschätzt. Mit unserem Rechner haben Sie die anfallenden Gebühren von Anfang an realistisch im Blick.

So nutzen Sie unseren Notar- und Grundbuchkostenrechner

Eine Frau studiert am Schreibtisch Bebauungspläne.

Sie möchten gerne wissen, wie hoch die Notar- und Grundbuchkosten für Ihr Immobilienvorhaben ausfallen? Mit unserem kostenfreien Rechner ermitteln Sie den Betrag schnell und einfach. Das Ergebnis zeigt Ihnen detailliert die einzelnen Posten der Grundbuch- sowie Notargebühren und berechnet für Sie die kalkulatorischen Gesamtkosten.

Ihre Angaben im Rechner

Um den Grundbuch- und Notarkostenrechner zu nutzen, halten Sie folgende Angaben bereit:

  • Die Form Ihres Rechtsgeschäfts (Kauf / Kauf und Grundschuldabtretung / Kauf und Grundschuldbestellung / Grundschuldbestellung / Grundschuldabtretung / Löschung)
  • Die Höhe des Kaufpreises
  • Die Inanspruchnahme eines Notaranderkontos
  • Die Höhe der Grundschuld (diese entspricht in der Regel der Darlehenshöhe)
Notar- und Grundbuchkosten berechnen

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Tipps zum Sparen bei Grundbuch- und Notarkosten

Eine Frau arbeitet an ihrem Laptop auf dem Sofa. Im Vordergrund steht ein kleines Sparschwein.

Da die Notar- und Grundbuchkosten gesetzlich festgelegt sind, gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, um die Kosten zu reduzieren. Die wichtigsten Tipps sind:

  • Achten Sie auf den Kaufpreis. Je niedriger dieser ist, desto geringer fallen die Gebühren für Notariat und Grundbuchamt aus, da diese prozentual vom Kaufpreis berechnet werden.
  • Übernehmen Sie eine vorhandene Grundschuld. Falls bei Ihrer Traumimmobilie bereits ein Grundschuld eingetragen ist, kann die Verkäuferseite diese an Sie übertragen. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als ein neuer Grundbucheintrag.
  • Verzichten Sie auf ein Notaranderkonto. Indem Sie den Zahlungsvorgang selbst abwickeln, sparen Sie die Gebühren für ein treuhänderisches Anderkonto.
  • Prüfen Sie die Rechnungen sorgfältig. Achten Sie darauf, ob das Notariat und das Grundbuchamt nur die Leistungen in Rechnung stellen, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Hinweis

Diese Informationen verschaffen Ihnen einen grundlegenden Überblick über die Notar- und Grundbuchkosten. Sie sind weder als Steuer- oder Rechtsberatung konzipiert, noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität. Die angegebenen Informationen können eine individuelle Finanz- und Rechtsberatung nicht ersetzen.

Ist die Löschung der Grundschuld sinnvoll?

Die Grundschuld ist ein zentrales Sicherungsinstrument in der Baufinanzierung. Sie wird zugunsten der finanzierenden Bank in das Grundbuch der Immobilie eingetragen und sichert so den gewährten Kredit ab. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit erhält der Darlehensgeber über die Grundschuldeintragung das Recht, die Immobilie zu verwerten, um den Darlehensbetrag zurückzuerhalten. Haben Sie Ihr Immobiliendarlehen vollständig abbezahlt, können Sie die Grundschuld löschen lassen – Sie müssen aber nicht.

Grundschuld löschen oder nicht?

Eine Löschung der Grundschuld empfiehlt sich:

  • wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen. Ein „sauberes“ Grundbuch wirkt auf Interessenten attraktiver, möglicherweise erzielen Sie dadurch einen höheren Verkaufspreis.
  • wenn Sie Ihre Immobilie in absehbarer Zeit verschenken oder vererben möchten.

Lassen Sie die Grundschuld bestehen:

  • wenn Sie die Aufnahme eines Kredits beispielsweise für ein Modernisierungsvorhaben planen. Sie können die Grundschuld als Sicherheit für das neue Darlehen nutzen.
  • wenn Sie Kosten und Aufwand sparen möchten. Die Löschung ist mit Notar- sowie Grundbuchkosten verbunden.

Die eingetragene Grundschuld hat bei abbezahltem Darlehen keine Nachteile und bietet Flexibilität für spätere Finanzierungen. In der Regel lohnt es sich also, die Grundschuld bestehen zu lassen – außer Sie planen bereits eine Weitergabe der Immobilie in Form von Verkauf, Erbe oder Schenkung.
Weitere Entscheidungen rund um die Löschung der Grundschuld können sein: Grundschuld löschen oder abtreten? Die Abtretung ist eine Variante, wenn Sie Ihre Anschlussfinanzierung bei einem anderen Darlehensgeber abschließen als Ihre Erstfinanzierung. Die verbleibende Grundschuld kann dann vom alten Darlehensgeber ohne erneute Notarkosten an den neuen abgetreten werden.
Oder auch: Grundschuld löschen oder übertragen? Beim Verkauf der Immobilie kann die Grundschuld an die Käuferseite übertragen werden. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als die Löschung und neue Eintragung einer Grundschuld. Wenn die Käuferin oder der Käufer den Immobilienerwerb über ein Darlehen finanziert und ohnehin eine Grundschuld als Sicherheit für die Immobilienfinanzierung benötigt, kann die Übertragung finanziell von Vorteil sein.

So funktioniert die Löschung der Grundschuld

Um nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens die Grundschuld löschen lassen, beantragen Sie beim Darlehensgeber eine Löschungsbewilligung. Damit können Sie die Grundschuld durch ein Notariat löschen lassen. Das Notariat erstellt nun eine Urkunde für das Grundbuchamt. Dort wird nach der Prüfung aller Voraussetzungen die Grundschuld durch einen Negativvermerk gelöscht. Mit der Löschung sind Kosten in Höhe von etwa 0,2 % der Darlehenssumme verbunden. Möchten Sie später einen weiteren Kredit absichern, benötigen Sie die Eintragung einer neuen Grundschuld – die gelöschte kann nicht reaktiviert werden.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienerwerb und den Nebenkosten

Auf welche Nebenkosten muss ich beim Kauf achten?

Planen Sie eine Baufinanzierung zum Kauf oder Bau einer Immobilie, sollten Sie auch die Nebenkosten wie zum Beispiel die Grunderwerbssteuer beachten. In Summe machen die Nebenkosten in der Regel zehn bis 15 Prozent aus, die Sie zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen müssen. Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie sind dabei abhängig vom Objekt und Bundesland unterschiedlich hoch. Gängige Nebenkosten sind:

  • Grunderwerbsteuer: Die Höhe der Grunderwerbssteuer liegt je nach Bundesland bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Notar- und Grundbuchkosten: Beim Kauf einer Immobilie fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Diese betragen etwa zwei Prozent des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: Je nach Bundesland beträgt die Provision in der Regel zwischen 5,9 und 7,1 Prozent des Kaufpreises. Die Käufer- und Verkäuferseite teilen sich diese Gebühr und zahlen jeweils 50 Prozent.
  • Modernisierungskosten: Die Höhe der Modernisierungskosten ist variabel und abhängig vom Zustand der Immobilie und vom eigenen Anspruch an die Ausstattung der Immobilie.
Wann sind Notar- und Grundbuchkosten fällig?

Die Notarkosten werden in der Regel ein bis zwei Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Sie erhalten die Rechnung des Notariats zusammen mit der Abschrift des Kaufvertrags. Die Grundbuchkosten sind eine separate Rechnung, die Ihnen etwa vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung zugestellt wird.

Wie teuer ist eine Grundbucheintragung beim Notar?

Die Kosten für die Grundbucheintragung setzen sich aus den Notarkosten und aus den Gebühren des Grundbuchamts zusammen. Das Notariat berechnet etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises, das Grundbuchamt in der Regel 0,5 %. Insgesamt werden rund 1,5 % bis 2,0 % fällig. Die genauen Kosten für Ihr individuelles Vorhaben ermitteln Sie mit unserem Notar- und Grundbuchkostenrechner.

Sind Grundbuchkosten steuerlich absetzbar?

Erwerben Sie Ihre Immobilie als Kapitalanlage, die Sie vermieten, können Sie die Grundbuchkosten steuerlich geltend machen. Bei einer selbstgenutzten Immobilie ist dies nicht möglich. Dieselbe Regelung gilt auch für die anfallenden Notarkosten.

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