KfW-Programm 458: BEG Heizungsförderung

von Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft, Niederlassung Berlin

Umwelt- und Klimaschutz zählen zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit – gleichzeitig unterliegen die fossilen Energiepreise extremen Schwankungen. Ein guter Zeitpunkt, jetzt auf eine neue, energieeffiziente Heizung wie eine Wärmepumpe oder ein anderes Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien umzusteigen. Das KfW-Programm 458 unterstützt Ihr Vorhaben mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.


Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
  • Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland

Was wird gefördert?

  • Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

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Welche klimafreundlichen Heizungen werden gefördert? Die Förderung umfasst:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (teilweise)
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen als Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden

Die Antragsstellung erfolgt 2024 gestaffelt. Wir beraten Sie gerne, wann die Antragstellung für Ihr Vorhaben möglich ist.

Wann wird gefördert?

Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden. Es ist notwendig, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder einen zertifizierten Fachbetrieb in die Planung einzubinden (Nachweis: Bestätigung zum Antrag BzA). Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens und der Erfüllung aller Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

Die Höhe Ihrer Förderung richtet sich nach den förderfähigen Investitionskosten.

Förderhöchstgrenzen

Für Einfamilienhäuser werden Kosten bis 30.000 Euro berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Obergrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Einheit und ab der siebten Einheit je 8.000 Euro.

Fördersatz

Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit Boni können Sie bis zu 70 % Zuschuss erreichen.

Wie ist der Ablauf?

1. Energieeffizienz-Beratung

Binden Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten in Ihr Vorhaben mit ein. Entwickeln Sie gemeinsam die Planung des Vorhabens und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor.

2. Antrag

Den Antrag stellen Sie direkt im KfW-Zuschussportal. Beachten Sie, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

3. Zusage und Umsetzung

Nach Erhalt der Zusage durch die KfW können Sie sofort (spätestens innerhalb von 36 Monaten) mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.

4. Dokumentation und Nachweise

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese der KfW innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.

5. Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorteile

Nachteile

  • Finanzielle Unterstützung durch Investitionszuschuss (Grundförderung plus eventuelle Boni)
  • Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
  • Werterhalt und -steigerung Ihrer Immobilie
  • Bindung an Auflagen im Bereich der Energieeffizienz und Energienutzung
  • Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung


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