KfW-Programm 455-B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

von Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft, Niederlassung Berlin

Veränderungen im Leben bedeuten häufig auch, dass der eigene Wohnraum angepasst werden muss. Mit dem KfW-Programm 455-B erhalten Sie einen Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten, die Barrieren reduzieren.


INFOBOX

Was wird gefördert?

  • Altersgerechter Umbau einer Bestandsimmobilie zum Zweck der Barrierereduzierung
  • Kauf einer entsprechend umgebauten Immobilie
  • Immobilie (Haus oder Wohnung) zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage

Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
  • Mietende Privatpersonen

Wann wird gefördert?

Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro für den Standard „altersgerechtes Haus“. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro in förderfähige Maßnahmen investieren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto.

INFOBOX

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

  • Finanzielle Unterstützung durch Investitionszuschuss
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
  • Langfristige Nutzbarkeit Ihrer Immobilie – auch bei veränderten Lebensbedingungen
  • Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung

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