Wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgeführt wird, ist in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Was aber viele nicht wissen: Nach deutschem Recht gibt es bei sehr langfristigen Sollzinsbindungen eine Regelung, die dem Kreditnehmer entgegenkommt. Wenn die Sollzinsbindung mehr als zehn Jahre beträgt, ist nach Ablauf von zehn Jahren die Kündigung des Darlehens und damit die Umschuldung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich (§ 489 BGB).
Außerdem können Kreditnehmer schon bei Darlehensabschluss auf Flexibilität achten. So ist es zum Beispiel möglich, ein Darlehen mit günstigen Sondertilgungsoptionen abzuschließen.
Daneben können Sie sich auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Darlehensausstiegs durch einen Zinsaufschlag sichern — und zwar mit einem kündbaren Darlehen.
Gerne berät Sie Ihr Finanzierungsberater, wie Sie Ihre Finanzierung so gestalten können, dass sie Ihren Bedürfnissen in Bezug auf Flexibilität und Sicherheit entsprechen.