Voraussetzungen für die Auszahlung einer Baufinanzierung

Der Kauf einer Immobilie ist eines der umfangreichsten Geschäfte der Übertragung von Vermögenswerten. Daher ist der Kaufprozess für gewöhnlich über die Einschaltung eines Notars streng geregelt und bietet damit Sicherheit für Käufer und Verkäufer. Gleichzeitig ist bei dem Ablauf auch Geduld gefragt, da einzelne Schritte, wie die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch, immer eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anders als bei dem Kauf einer fertigen Immobilie oder der Anschlussfinanzierung wird bei Bauvorhaben die Finanzierungssumme nicht auf einmal zur Verfügung gestellt, sondern entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt.

Auszahlungsvoraussetzungen bei Kaufvorhaben

Für die Finanzierung ist der Prozess des Immobilienkaufs ebenso relevant, denn die Auszahlung der Nettodarlehenssumme richtet sich sowohl nach der Fälligkeit des Kaufpreises, als auch nach der Eintragung der Sicherheiten. Somit wird die Finanzierungssumme erst nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars und Eintragung der Grundschuld ausgezahlt. Da unter anderem mit längeren Bearbeitungszeiten beim zuständigen Grundbuchamt zu rechnen ist, kann auch eine entsprechende Bestätigung des Notars (Notarrangbestätigung) den Eintragungsnachweis der Grundschuld vorübergehend ersetzen.

Auszahlungsvoraussetzungen bei Bauvorhaben

Beim Bauvorhaben wird die Finanzierungssumme nicht auf einmal zur Verfügung gestellt, sondern entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt. Zur rechtlichen Absicherung ist in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt, für welche Leistungen der Bauträger Teile der vereinbarten Vertragssumme für den Immobilienbau abfordern darf. So sehen diese zum Beispiel vor, dass 40 Prozent der Vertragssumme für den Rohbau fällig werden, 10 Prozent bei Fenstereinbau und Verglasung und weitere 8 Prozent bei Fertigstellung des Daches. Die weiteren Teilbeträge sind in § 3 MaBV detailliert aufgeführt.

Dementsprechend müssen auch für die Finanzierung, neben der obligatorischen Grundbucheintragung zu Beginn, fortlaufend die einzelnen Baufortschritte vom Bauunternehmen oder Architekten nachgewiesen werden, damit die Teilbeträge des Darlehens ausgezahlt werden können. Abhängig von den Bedingungen Ihrer Finanzierung können nämlich auf nicht abgerufene Nettodarlehensbeträge Bereitstellungszinsen anfallen. Daher gilt es, die erforderlichen Belege und Nachweise möglichst schnell nach deren Eingang bei dem finanzierenden Kreditinstitut einzureichen.

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