Immobiliensuche über Makler

Bei der Suche nach einer Immobilie schalten viele Menschen einen Makler ein. Er soll dabei helfen, das passende Grundstück, Haus oder die perfekte Wohnung zu finden.

Sie sollten Ihren Makler jedoch sorgfältig auswählen. Um sicherzugehen, nutzen Sie verschiedene Quellen. So kann Ihr Freundes- und Bekanntenkreis, Ihr Rechtsanwalt oder Steuerberater vielleicht einen zuverlässigen Vermittler nennen. Neben den persönlichen Empfehlungen können Sie über das Internet weitere Informationen und Kritiken einholen. Nehmen Sie sich Zeit und wählen Sie Ihren Makler mit Bedacht aus. Die folgenden Punkte können Ihnen dabei helfen, einen potenziellen Makler richtig einzuschätzen:

  • Qualifikationen abfragen: Der Maklerberuf ist keine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Jeder kann sich selbstständig machen und ein Maklerbüro eröffnen. Allerdings ist die Einführung eines neuen Zulassungsgesetzes, welches einen Sachkundenachweis verlangt, in Vorbereitung. Bei Anbietern, die in einem Berufsverband organisiert sind, dürfen Sie entsprechende Fachkompetenzen erwarten. In Deutschland sind das insbesondere der Immobilienverband Deutschland (IVD), der aus einem Zusammenschluss vom Verband Deutscher Makler (VDM) und dem Ring Deutscher Makler (RDM) entstanden ist, sowie der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (bvfi). Die Berufsverbände bieten regelmäßige Fortbildungen für ihre Mitglieder an. Auch entsprechende Ausbildungen und Abschlüsse – etwa eine Ausbildung als Immobilienkaufmann/-frau oder ein Abschluss als Betriebswirt für Immobilienmanagement – sind sicher positiv zu bewerten.
  • Referenzen: Scheuen Sie sich nicht zu fragen, welche Referenzen für die Immobiliensuche Ihr Makler vorweisen kann. Über die Vorlage von bereits abgeschlossenen Projekten erkennen Sie leicht, welche Art von Immobilien dieser Anbieter bisher bevorzugt vermittelt. Wenn Sie ein Einfamilienhaus suchen, ist ein Maklerbüro, das auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen oder Objekten zur Vermietung spezialisiert ist, vielleicht nicht unbedingt der erste Ansprechpartner.
  • Leistungsangebot erfragen: Erkundigen Sie sich genau, welche Leistungen Ihr Makler anbietet. Welche Aufgaben übernimmt er selbst? Zu welchen Fragen zieht er externe Fachleute hinzu?
  • Vorgehensweise abfragen: Lassen Sie sich genau erklären, wie der Makler vorgehen wird, um Ihre Traumimmobilie zu finden. Je nach regionaler Marktlage ist ein Objekt, das Ihren Vorstellungen entspricht, leicht oder schwer zu finden. Ein guter Makler kennt den Markt vor Ort und kann Sie ausführlich beraten. Wird Ihnen dagegen bei der Immobiliensuche über Makler die schnelle und einfache Erfüllung all Ihrer Wünsche in Aussicht gestellt, ist Skepsis angeraten.

Maklervertrag

Bei einem Maklervertrag ist keine Schriftform vorgeschrieben. Um einen späteren Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Sie jedoch einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Dieser sollte unter anderem folgende Punkte beinhalten:

  • Objektdaten, z.B. gewünschte Größe, Zimmeranzahl, Sonderausstattung
  • Laufzeit des Vertrags
  • Provisionshöhe und Fälligkeit
  • Tätigkeitsumfang des Maklers

Achten Sie darauf, dass Sie dem Makler nicht ungewollt einen Alleinauftrag erteilen. Wenn Sie dies tun, sind Sie an diesen einen Makler gebunden. Das kann Ihren Handlungsspielraum einschränken. Die Immobiliensuche über einen Makler im Alleinauftrag hat zwar den Vorteil, dass der Anbieter verpflichtet ist, sich in angemessener Weise für Ihr Anliegen einzusetzen. Es bedeutet aber auch, dass Sie für eine bestimmte Frist ausschließlich an diesen Makler gebunden sind. Für die Suche nach einem Grundstück gelten sechs bis acht Monate als Richtwert. Für eine komplexere Immobiliensuche können auch Vertragslaufzeiten von einem Jahr angemessen sein. Entdecken Sie in dieser Zeit Ihre Traumimmobilie im Portfolio eines Mitbewerbers, bleiben Sie an den Maklervertrag gebunden.

Maklerprovision

Bei der Immobiliensuche über einen Makler fällt im Erfolgsfall eine Provision an. Je nach Region und Objekt berechnen Makler die Courtage auf unterschiedliche Art und Weise. Es sind folgende Varianten möglich:

  • Innenprovision: Die Innenprovision wird auch als Verkäufercourtage bezeichnet. Sie beschreibt die Provision, die der Verkäufer eines Objekts an den Makler entrichtet.
  • Außenprovision: Die Außenprovision beschreibt die Courtage, die der Käufer einer Immobilie nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss an den Makler bezahlt.
  • Mischprovisionen: In vielen Fällen teilen sich der Verkäufer und der Käufer die ortsübliche Provision, weil der Makler für seine Tätigkeit von beiden Seiten eine Courtage verlangt.

Wer nach einer erfolgreichen Immobiliensuche über Makler die Provision leisten muss, ist regional sehr verschieden. In den folgenden Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel die anfallende Courtage:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Mecklenburg-Vorpommern (höherer Anteil für Käufer üblich)
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In Brandenburg tragen die Käufer die Courtage in der Regel komplett allein.

Je nach Lage und Objekt liegt die Provision zwischen drei und sechs Prozent des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.

Der Makler hat seine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wurde – und dieser Vertrag durch die Bemühungen des Maklers zustande gekommen ist. Daher wird die Provision normalerweise nach Abschluss des notariellen Vertrags gezahlt.

In wenigen Fällen wird keine Provision fällig, wenn Sie Ihre Immobiliensuche über Makler organisieren. Das gilt immer dann, wenn der Makler

  • Eigentümer oder
  • Verwalter

des angebotenen Objektes ist.

Vermeiden Sie doppelten Provisionszahlungen

Besonders in Ballungsräumen könnte es sinnvoll sein, verschiedene Maklerbüros zu nutzen, um möglichst viele am Markt befindliche Objekte zu sehen. Doch die Immobiliensuche über mehrere Makler hat ihre Tücken: Es ist möglich, dass Ihnen mehrere Makler das gleiche Objekt vorschlagen. Haben Sie bereits das Exposé von einem anderen Anbieter erhalten oder gar eine Besichtigung in Anspruch genommen, teilen Sie das dem neuen Makler mit. Lassen Sie ihn weiter arbeiten und kaufen das Objekt später, ist es möglich, dass beide Makler die vereinbarte Provision von Ihnen verlangen können. Diese Situation vermeiden Sie, wenn Sie die Provisionsfrage offensiv klären. Denkbar wäre zum Beispiel eine Freistellungsvereinbarung oder Vereinbarung über die Aufteilung der Provision zwischen den Anbietern.

Immobilienkauf mit Makler: Verhandeln Sie!

Die für den Immobilienkauf mit Makler ortsübliche Provision ist kein Gesetz. Es ist durchaus sinnvoll, mit dem Vermittler über die Höhe der zu zahlenden Courtage zu verhandeln. Insbesondere bei nur schwer verkäuflichen Objekten haben Sie eine Chance, die Zahlungen an das Maklerbüro zu verringern. Rabatte um einige Prozentpunkte können durchaus möglich sein. Selbstverständlich kommt es dabei immer auf die Marktlage vor Ort an. Auch wenn für den Immobilienkauf mit Makler das Bestellerprinzip nicht gilt – das ist der Vermietung von Objekten vorbehalten – kann auch ein Gespräch mit dem Verkäufer die Belastung durch die Maklercourtage senken. Auch hier heißt es: Bei Objekten, die wenig gefragt sind, sind Verkäufer schneller bereit, sich an der Provision zu beteiligen. Bei sehr gefragten Objekten dagegen haben Sie beim Immobilienkauf mit Makler weniger Chancen auf einen Rabatt. In diesem Fall kann eher der Verkäufer seine Maklerprovision senken, da sämtliche Mitbewerber das Objekt gerne anbieten würden.

Die Provision niedrig halten

Nach einer Immobiliensuche über einen Makler ist der vereinbarte Kaufpreis maßgeblich für die Berechnung des Provisionsanspruches. Kaufnebenkosten wie die Gebühren für den Notar und die Grundbucheintragung sowie die Kosten der Immobilienfinanzierung gehören nicht dazu. Möchten Sie verschiedene Einrichtungsgegenstände wie eine Einbauküche, die schöne Wohnzimmerlampe oder eine nachträglich eingebaute Sauna mit übernehmen, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, hierüber einen separaten Kaufvertrag abzuschließen. Erwerben Sie diese Dinge separat, sinkt der Kaufpreis für die Immobilie und damit fallen die Gebühren für den Makler ebenfalls niedriger aus.

Wenn Sie auf der Suche nach einer provisionsfreien Immobilie sind oder ein Objekt provisionsfrei verkaufen möchten, lesen Sie unsere Informationen zu Immobilien ohne Makler.

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