Energieausweis

Seit einigen Jahren ist der Energieausweis obligatorisch, wenn eine Wohnimmobilie zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten wird. Anhand des Dokumentes sollen Mieter oder Käufer einschätzen können, wie energieeffizient die Bausubstanz des Gebäudes ist. Verkäufer und Vermieter sind nicht nur verpflichtet, den Interessenten vor dem Vertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen. Bereits im Verkaufs- oder Vermietungsinserat sind die wichtigsten Daten zu nennen, sofern zu diesem Zeitpunkt ein gültiger Energieausweis vorliegt. Gültig ist das Dokument im Regelfall zehn Jahre. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2014.

Verbrauchsausweis

Den vereinfachten Verbrauchsausweis dürfen Eigentümer von Wohnhäusern ausstellen lassen, wenn der Bauantrag entweder nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist oder ein älteres Gebäude nachträglich durch energetische Modernisierung zumindest auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 gebracht worden ist.

In diesem Fall darf der Energieverbrauch anhand der Heizkostenabrechnungen aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren ermittelt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Heizungsanlage auch für die Warmwasserbereitung eingesetzt wird und welchen Einfluss die Witterung in den einzelnen Jahren auf den Energieverbrauch hatte.

Der einfache Verbrauchsaufweis kann kostengünstig erstellt werden, ist jedoch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Wird allein der Verbrauch berücksichtigt, kann das Ergebnis verfälscht werden, wenn einzelne Räume längere Zeit nicht genutzt und damit auch nicht geheizt werden oder die Bewohner ihre Räume besonders warm oder kühl halten.

Bedarfsausweis

Der aufwändigere Bedarfsausweist ist Pflicht, wenn ein Wohngebäude dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht entspricht oder die Daten zum Energieverbrauch nicht vorliegen. Neubauten erhalten nach der Fertigstellung grundsätzlich ebenfalls einen Bedarfsausweis.

Hier wird anhand bau- und energietechnischer Berechnungen geprüft, wie effizient die Wärmedämmung des Hauses und die Leistung der Heizungsanlage ist. Anhand dieser Daten ergibt sich der Verbrauchswert, der bei normalem Heizverhalten zu erwarten ist. Aufgrund der aufwändigeren Prüfungen und Berechnungen kann ein Bedarfsausweis das Mehrfache eines Verbrauchsausweises kosten.

Wer Energieausweise ausstellen darf

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen nur Fachleute mit besonderer Ausbildung und Berufspraxis Energieausweise ausstellen. Meist handelt es sich dabei um Architekten, Bauingenieure oder Bauhandwerker mit einschlägiger Weiterbildung. Ein formales Zertifikat für die Zulassung gibt es jedoch nicht, so dass sich Hauseigentümer vom Anbieter schriftlich bestätigen lassen sollten, dass er zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist.

Wozu dient der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft, wie hoch die zukünftigen Energiekosten bei der Immobilie sein werden. Zudem erhalten die Besitzer eine kurzgefasste Empfehlung zur energiesparenden Modernisierung bzw. Sanierung ihrer Immobilien. In erster Linie soll jedoch Käufern und Mietern die Möglichkeit gegeben werden, Immobilien hinsichtlich des Energieverbrauchs besser zu vergleichen.Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.

Wann wird der Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis wurde in allen EU-Ländern schrittweise ab dem 1. Juli 2008 eingeführt. Doch wann genau benötigen Sie den Energieausweis? Kurz gesagt: Jeder Bauherr sowie jeder Eigentümer, der sein Gebäude ändern oder erweitern, neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss den Energieausweis vorlegen können.

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