Verträge mit vorzeitiger Kündigung

Da es in aller Regel schwierig bzw. nur unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, ein Darlehen vorzeitig abzulösen, sollte man schon bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedenken. Denn bei einigen wenigen Anbietern besteht die Möglichkeit, bei Darlehensabschluss die Möglichkeit zu vereinbaren, ein Darlehen vorzeitig zurückzuführen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Dabei eröffnen sich verschiedene Wege:

  • Sie können sich die Möglichkeit eines vorzeitigen Darlehensausstiegs durch einen relativ hohen Zinsaufschlag sichern.
  • Oder Sie können gegen Zahlung eines geringeren Zinsaufschlags mit einem Vorfälligkeitsschutz für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls vorsorgen.
  • Oder Sie nutzen die Möglichkeit, dass die Vorfälligkeitsentschädigung auf einen bestimmten Anteil der restlichen Darlehenssumme beschränkt ist.

Hier gilt es, seine individuellen Bedürfnisse genau zu analysieren und zu vergleichen, denn die Kosten für eine vorzeitige Kündigung schwanken deutlich.

Dies zeigt ein Beispiel

Bei der teureren Variante mit Zinsaufschlag können Sie Ihr Darlehen meist ohne Angabe von Gründen zurückführen, der Vorfälligkeitsschutz ist auf wichtige Umstände wie den berufsbedingten Umzug abgestellt.

Gerne berät Sie Ihr Finanzierungsberater nach Eingang Ihrer Finanzierungsanfrage, wie Sie eine solche Absicherung in Ihre Finanzierung einbinden können.