Baudarlehen: Neues Bauvertragsrecht schützt Bauherren besser
Klare Baubeschreibung, transparente Energiekennziffern, verlässlicher Fertigstellungstermin - das Anfang 2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht bietet für Bauherren und Käufer viele Vorteile.
Im Januar 2018 tritt ein neues Bauvertragsrecht in Kraft.
(München, 16.11.2017) Ab 1. Januar 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in der Gesetzesnovellierung "einen wichtigen und dringend notwendigen Schritt zu mehr Verbraucherschutz für private Bauherren". Besonders positiv beurteilen die Verbraucherschützer die Verpflichtung für Bauunternehmen, "Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt." So werde in Zukunft unter anderem die Transparenz von Baubeschreibungen durch Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard erhöht und eine bessere Vergleichbarkeit von Angeboten ermöglicht. Ein wichtiger Punkt für Bauherren, um KfW-Förderung beantragen zu können.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) sieht die Dokumentationspflicht für Bauunternehmer und auch den zu vereinbarenden verbindlichen Fertigstellungstermin als wichtigen Fortschritt. "Mit dieser dringend nötigen Reform beschränkt der Gesetzgeber die negativen Auswirkungen des Machtungleichgewichts am Wohnungsbaumarkt", sagt VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn. Grundlegende Daten und Unterlagen zum Eigenheimbau seien für jeden Bauherren essentiell. Aber bisher seien solche Informationen im Schlüsselfertigbereich oft gar nicht oder nur widerwillig von den Bauunternehmen zur Verfügung gestellt worden. Diese Praxis werde nun beendet. Merzyn warnt jedoch vor allzu großer Sorglosigkeit. "Private Bauherren müssen sich nach wie vor gut informieren, genau aufpassen und die nötigen Sachverständigen hinzuziehen, um den Bauunternehmen auf Augenhöhe begegnen zu können."
Die Aktion pro Eigenheim weist auf einen weiteren Vorzug der Gesetzesnovellierung hin. "Künftig müssen Baufirmen ihren Kunden die Möglichkeit zum Widerruf einräumen und vor Vertragsunterzeichnung über ihre Rechte belehren." Das bewahre Bauherren vor übereilten Entscheidungen. "Zudem schützt die Regelung vor zeitlich begrenzten Rabattangeboten, die Verbraucher zu schnellen Vertragsabschlüssen drängen sollen." Die Verpflichtung zu einer verbindlichen Angabe des Fertigstellungstermins oder der Bauzeit hält die Aktion pro Eigenheim ebenfalls für unerlässlich und verweist auf bisherige Missstände. "Wenn in Bauverträgen bisher eine Bauzeit benannt wurde, war dies eine freiwillige Angabe, die meistens für die Ausführung ab Vorliegen der Baugenehmigung galt. In Zeiten hoher Auslastung konnten Unternehmen die Antragstellung verzögern und das Bauvorhaben so zu ihren Gunsten verschieben."
Redaktion: Joachim Hoffmann