BAUGELD-NEWS ANSCHLUSSFINANZIERUNG VOM 17. April 2014
Ihre aktuellen Informationen zur Anschlussfinanzierung
- Ostertipp: Beste Chancen für Anschlussfinanzierer!
- Forward-Darlehen: Jetzt Zinssicherheit für 2016
- Was ändert die Energieeinsparverordnung im Mai?
OSTERTIPP: BESTE CHANCEN FÜR ANSCHLUSSFINANZIERER!
Interhyp wünscht Ihnen frohe Ostern! Vielleicht können Sie die freie Zeit nutzen, um sich über Ihre Chancen für die Anschlussfinanzierung zu informieren - und die stehen momentan sehr gut, dank niedriger Zinsen und hoher Immobilienpreise. Warum, das erklärt Interhyp-Finanzierungsexpertin Sarah Roth - und gibt Tipps, wie Eigenheimbesitzer ihren Kredit jetzt optimieren.
Drei wichtige Fragen und Antworten:
Frage 1: Sind die Konditionen aktuell für Anschlussfinanzierer besser oder schlechter als für Bauherren oder Käufer?
Sarah Roth: In vielen Fällen deutlich besser! Bei der Anschlussfinanzierung bekommen Kunden besonders gute Konditionen, weil sie die vergangenen zehn Jahre schon getilgt haben. Dadurch ist ihr Beleihungsauslauf meist recht gut. Die Banken honorieren dies mit günstigen Zinsen. Dazu kommt: Die Preise sind vielerorts deutlich angestiegen. Das wirkt sich auch günstig auf den Beleihungswert aus. Außerdem ist das Zinsniveau generell historisch günstig. Sprich, wer jetzt einen Anschlusskredit braucht, findet in vielen Fällen optimale Bedingungen vor.
Frage 2: Wie viel kann man dann sparen?
Sarah Roth: Das Zinsniveau im Vergleich zum bestehenden Kredit ist heute oft nur halb so hoch wie vor zehn Jahren. Man kann also etwa die Hälfte an Zinskosten einsparen. Sinnvoll ist es dann vor allem für Eigennutzer, die Zinsersparnis in eine höhere Tilgung investieren - sie sind dann oft etliche Jahre früher schuldenfrei als ursprünglich gedacht.
Frage 3: Sie haben ja schon viele Hausbesitzer beraten. Welche Empfehlungen kommen bei Ihren Kunden am besten an?
Sarah Roth: Die meisten Kunden sind begeistert, wenn ich ihnen zeige, wie sie mit den langen Zinsbindungen bei nicht wesentlich höheren Raten schuldenfrei werden. Viele kommen ja mit der Standardvorstellung einer zehnjährigen Zinsbindung. Wenn ich dann sage: "Mit derselben Rate sind Sie in fünfzehn, achtzehn oder zwanzig Jahren aber schuldenfrei" - das beeindruckt und überzeugt viele.
Das ganze Interview im Überblick.
Möchten Sie sich von unseren Finanzierungsexperten zu Ihrer Anschlussfinanzierung beraten lassen? Dann fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.
FORWARD-DARLEHEN: ZINSSICHERHEIT FÜR 2016
Ein Forward-Darlehen für das Jahr 2016 bekommen Darlehensnehmer in diesem Frühjahr oft für unter drei Prozent. Das bedeutet gegenüber dem Zinsniveau im Jahr 2006 einen Zinsvorteil von mehr als einem Prozent. Daraus ergibt sich eine Zinskostenersparnis von mehr als 15.000 Euro.
Der Hintergrund: Mit Forward-Darlehen können Eigenheimbesitzer sich schon jetzt das Zinsniveau für die Zukunft sichern - bis zu 66 Monate im Voraus. Der Zinsaufschlag gegenüber heutigen Konditionen beträgt nur rund 0,02 Prozentpunkte pro Monat Vorlaufzeit.
Rechnen Sie selbst: Möchten Sie wissen, wie viel das in Ihrem Fall ausmacht? Dann rechnen Sie mit unserem Zinscheck selbst: Geben Sie ein, wie hoch das Darlehen ist, das Sie für Ihren Anschlusskredit benötigen werden. Dann können Sie festlegen, zu welchem Zeitpunkt in der Zukunft Sie das Darlehen benötigen. Sie werden sehen: In vielen Fällen liegen Forward-Darlehen aktuell bei unter drei Prozent!
WAS ÄNDERT DIE ENERGIEEINSPARVERORDNUNG IM MAI?
Ab Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). So müssen bis 2015 alte Öl- und Gasheizkessel ausgetauscht, Decken nachträglich gedämmt werden. Außerdem gelten neue Regeln für den Energieausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung.
Haben Sie eine Bestandsimmobilie? Dann sollten Sie wissen: Mit der neuen Energieeinssparverordnung wird ab 1. Januar 2015 der Austausch von Öl- und Gasheizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, vorgeschrieben. Decken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen, müssen bis Ende 2015 nachgedämmt werden. Ausgenommen sind Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die diese selbst nutzen. Allerdings muss bei Verkauf der neue Besitzer die Anforderungen nach einer gewissen Zeit erfüllen.
Außerdem sollten Sie wissen: Es gelten ab Mai neue Regeln für den Energieausweis - das kann Sie interessieren, falls Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. So müssen jetzt in kommerziellen Immobilienanzeigen, auch auf Immobilienportalen, Pflichtangaben zu den energetischen Kennwerten gemacht werden. Dazu gehören: Die Art des Energieausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, das Baujahr des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger und - bei neuem Ausweis - die Energieeffiziensklasse. Ab Mai ausgestellte Ausweise erhalten - ähnlich der Elektrogeräte - Einstufungen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf).
Sie sollten wissen: Für viele energetische Sanierungen gibt es Fördergelder, etwa von der KfW. Informieren Sie sich über die KfW oder lassen Sie sich von den Interhyp-Finanzierungsexperten dazu beraten - vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin.
Alle Infos zur EnEV im Überblick.
Redaktion: Britta Barlage
Interhyp AG, 17.04.2014