Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist die weltweit größte nationale Förderbank und ein wichtiges Instrument des Staats bei der Förderung bestimmter Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Seit Beginn der staatlich beschlossenen Energiewende in Deutschland werden vor allem Maßnahmen zur Energieeinsparung mit der Vergabe von zinsgünstigen KFW Darlehen gefördert, aber auch der Erwerb von Wohneigentum im Allgemeinen und die altersgerechte Sanierung von Immobilien sind wichtige politische Ziele, die über die KfW gefördert werden.
Grundsätzlich können also alle privaten Bauherren und Immobilienkäufer ein Darlehen bei der KfW beantragen. Darüber hinaus unterstützt die KfW auch Unternehmer und Unternehmensgründer, sowohl ganz allgemein als auch mit speziellen Programmen, wie etwa der Regionalförderung für strukturschwächere Förderregionen in Deutschland.
Die Förderung wird allerdings nicht ohne Weiteres vergeben, sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und auch in der Summe begrenzt. Welche Förderrichtlinien gelten, hängt dabei allerdings immer von der Maßnahme ab, die gefördert werden soll.
Beim KfW-Wohneigentumsprogramm werden beispielsweise nur Bau und Kauf von privat selbstgenutzten Immobilien gefördert – für vermietete und gewerblich genutzte Immobilien steht diese Förderung nicht zur Verfügung. Zudem muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln, Ferienhäuser und Ähnliches können also auch nicht über das Wohneigentumsprogramm der KfW finanziert werden. Für eine Umschuldung oder Nachfinanzierung von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Bauprojekten oder Immobilienkäufen steht die Finanzierung ebenfalls nicht zur Verfügung. Wie Sie sehen, ist die Förderung hier also klar auf das Ziel des Programms ausgerichtet – nämlich den Erwerb und Bau von Wohneigentum.
Noch strengere Regelungen gelten beim Programm "Energieeffizient Bauen". Zwar kommt die Förderung grundsätzlich für alle Wohnimmobilien in Betracht – bis auf Ferienhäuser und -wohnungen, die auch hier ausgeschlossen sind – allerdings müssen die Bauten den Standards eines KfW-Effizienzhauses (70, 55 oder 40) genügen. Beim KfW-Effizienzhaus handelt es sich um einen technischen Standard, der festlegt, wie hoch der Energiebedarf bei einer bestimmten Immobilie im Vergleich zu einem Neubau sein darf, der den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Ein KfW-Effizienzhaus 55 dürfte also nur 55 Prozent der Primärenergie verbrauchen, die ein entsprechender Neubau nach EnEV benötigt. Im Programm "Energieeffizient Bauen" wird ab 1. April 2016 der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Durch die dann höheren Anforderungen gemäß EnEV entfällt die KfW-Förderung für den Standard "KfW-Effizienzhaus 70". Dafür wird ein weiterer Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten.
Für Bestandsimmobilien gibt es über das Programm "Energieeffizient Sanieren" zudem die Möglichkeit, die energetische Sanierung des Gebäudes von der KfW fördern zu lassen.
Das Programm "Altersgerecht Umbauen" dient, wie der Name schon vermuten lässt, der Förderung von Maßnahmen, die die Nutzung einer Immobilie für ältere Menschen erleichtern – allerdings kann sie auch beim Kauf einer altengerechten Immobilie genutzt werden. Ferienimmobilien und gewerblich genutzte Gebäude sind allerdings auch hier von der Förderung ausgeschlossen.
Planen Sie einen Bau oder einen Immobilienkauf, lassen Sie sich von den Finanzexperten von Interhyp umfassend zu den Möglichkeiten einer KfW-Förderung beraten.