Für jedes Haus, das vermietet oder verkauft wird, muss ein Energieausweis vorgelegt werden können. Der Energieausweis soll Mietern und Käufern von Immobilien Informationen über den energetischen Zustand und Energieverbrauch eines Gebäudes liefern und die Vergleichbarkeit mit anderen Immobilen hinsichtlich des Energieverbrauchs erhöhen. Besitzer erhalten zudem eine kurzgefasste Empfehlung zur energiesparenden Modernisierung beziehungsweise Sanierung Ihrer Immobilien.
Die Anforderungen an den Energieausweis werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die novellierte Energiesparverordnung tritt im Mai 2014 in Kraft. Neu ist, dass im Energieausweis die Energieeffizienzklassen eines Hauses angegeben werden müssen, eingeteilt von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energieverbrauch). Der Energieausweis muss beim Besichtigungstermin gezeigt und die Kennwerte müssen in Immobilienanzeigen genannt werden.
Auch zuvor galt schon die Ausweispflicht, und zwar seit 2008 (für alle Gebäude bis Baujahr 1965) und ab 2009 für alle weiteren Wohngebäude ab Baujahr 1965 und für Nicht-Wohngebäude. Seit Anfang 2013 musste der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf auch aktiv und nicht erst auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre. Er enthält die wesentlichen energetischen Kennwerte der Immobilie. Hierzu gehören beispielsweise der Jahres-Endenergiebedarf und der Jahres-Primärenergiebedarf. Die vor Mai 2014 ausgestellten Energieausweise dürfen weitereingesetzt werden.