Landesweite Fördermittel der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Für die landesweite Förderung von Bauherren und Immobilienerwerben ist in Sachsen-Anhalt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zuständig. Beratung und Antragstellung erfolgen direkt beim Förderinstitut. Die Förderung kann die individuelle Baufinanzierung unterstützen.
Förderprogramm:
Das "IB-Wohneigentumsprogramm" richtet sich landesweit an Erwerber von selbstgenutztem Wohneigentum – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder um eine gebrauchte Immobilie handelt. Die Darlehenssumme kann zwischen 20.000 und 100.000 Euro betragen. Vorteilhaft für Bauherren ist, dass sich die Förderbank mit einer nachrangigen Grundschuldbesicherung begnügt. Damit ist dieser Förderkredit als Ergänzungsfinanzierung zum klassischen Bank- oder Bauspardarlehen geeignet.
Zusätzliche Möglichkeiten bietet das "IB-Förderdarlehen", das es in zwei Varianten für Neubauerwerber und Altbaukäufer gibt. Neben einem verbilligten Zins gibt es für Familien einen "Baby-Bonus": 800 Euro Zuschuss pro Jahr und Kind für 5 Jahre bzw. einmalig 5.000 Euro für jedes weitere Kind, das im Förderzeitraum von 5 Jahren geboren wird.
Die Förderprogramme können Bauherren und Käufer bei ihrer Immobilienfinanzierung unterstützen.
Einkommensgrenzen und weitere Einschränkungen:
Das "IB-Förderdarlehen" gibt es nur, wenn ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschritten wird. Maßgebend sind die Einkommensgrenzen in § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes, die um nicht mehr als 60 Prozent überschritten werden dürfen. Um zu ermitteln, ob das eigene Einkommen innerhalb des Limits ist, bietet die Förderbank in ihrem Downloadbereich einen Einkommensrechner im PDF-Format an.
Weitere Voraussetzung beim "IB-Förderdarlehen" ist, dass sich das Objekt in einer Stadt oder Gemeinde befindet, die in das Verzeichnis der förderfähigen Gebiete aufgenommen wurde.
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