Regionale Fördermittel in Nordrhein-Westfalen

Landesweite Fördermittel der NRW-Bank

In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW-Bank im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zinsverbilligte Darlehen. Zuständige Ansprechpartner sind die Wohnungsbauförderungsstellen in den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen.

Förderprogramm:

Das Programm "Selbst genutzter Wohnraum" soll Immobilienkäufern bei ihrer Baufinanzierung unterstützen Es wird in zwei Varianten angeboten, die sich jeweils an Erwerber von Neubauten und Käufer von gebrauchten Wohnimmobilien richten. Die Förderung ist in der Regel nur in bestimmten Regionen des Bundeslandes möglich. Darüber hinaus muss in der Familie mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person leben.

Die maximale Darlehenssumme wird in einem komplexen Verfahren ermittelt, das berücksichtigt, ob es sich um eine neue oder eine gebrauchte Immobilie handelt, in welchem Fördergebiet die Immobilie liegt und wie viele Kinder in der Familie leben.

Einkommensgrenzen:

Die Einkommensgrenzen variieren je nach Größe der Familie und Alter des Paares. So darf ein junges Ehepaar mit zwei Kindern pro Jahr maximal rund 52.106 Euro brutto verdienen.

Mehr Infos:

Mehr Infos zum Thema landesweite Fördermittel in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Homepage der NRW-Bank. Dort findet sich auch ein Förderberater, mit dem Sie einen Kurzcheck durchführen können. Dieser zeigt, ob Sie förderberechtigt sind und wie hoch die möglichen Förderungen sind.

Beispiele für kommunale Programme

Dortmund

Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer von städtischen Neubaugrundstücken ein zinsloses Darlehen erhalten, dessen Höhe je nach Anzahl der Kinder bis zu 40.000 Euro betragen kann. Dabei sind Einkommensgrenzen zu beachten.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Dortmund finden Sie hier und beim Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund.

Gütersloh

Die Stadt Gütersloh vergibt einen Teil ihrer Bauplätze nach sozialen Kriterien. Profitieren können davon Bauherren, deren jährliches Einkommen 73.200 Euro zuzüglich 3.000 Euro pro Kind nicht übersteigt. Weitere Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren sind Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Gütersloh, das Alter sowie die Anzahl der Kinder.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Gütersloh finden Sie hier.

Gladbeck

Das "Gladbecker Subventionsmodell" unterstützt Familien bei der Finanzierung ihres neu erbauten Eigenheims auf städtischen Grundstücken. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenzen, die beispielsweise für 4-köpfige Familien bei einem jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen von 60.415 Euro liegt. In Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder und der Summe der Baukosten erhalten die Begünstigten Zuschüsse für den Kauf des Grundstückes, die unter günstigen Bedingungen fünfstellige Beträge ausmachen können.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Gladbeck finden Sie hier.

Kaarst

Von der Stadt Kaarst erhalten Bauherren unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss, wenn sie ein Baugrundstück von der Kommune erwerben. Die Förderung beträgt 10.000 Euro plus weitere 3.000 Euro für jedes Kind. Die halbe Förderung gibt es beim Kauf einer Eigentumswohnung, wenn der Bauträger zuvor das Grundstück von der Stadt erworben hat. Je nach Anzahl der Kinder gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen.

Weitere Informationen zu Fördermitteln in Kaarst gibt es hier.

Tipp: Sie planen eine Immobilienfinanzierung? Interhyp berät Sie zu allen Fragen rund um die Finanzierung und hat dabei Zugriff auf die Angebote von über 400 Kreditinstituten. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder auch vor Ort in Nordrhein-Westfalen.

Zu den Standorten


Interhyp AG, 19.10.2016

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