Regionale Fördermittel in Baden-Württemberg

Landesweite Fördermittel der L-Bank

In Baden-Württemberg ist die L-Bank für die landesweite Förderung des Erwerbs von Wohneigentum zuständig. Ansprechpartner sind die kommunalen Wohnraumförderungsstellen, die bei den Landratsämtern oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung angesiedelt sind.

Förderprogramme:

In Baden Württemberg besteht die Möglichkeit auf das Förderprogramm "Wohnen mit Kind" zurückzugreifen. Dieses Programm fördert grundsätzlich den Neubau und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Förderprogramm verbilligt zusätzlich günstige KfW-Kredite wie das KfW-Wohneigentumsprogramm und kann somit eine Immobilienfinanzierung erleichtern.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist das "Z15-Darlehen", welches den Kern der Eigentumsförderung für Familien in Baden-Württemberg bildet. Gefördert wird der Erwerb von neuen oder gebrauchten Wohnimmobilien. Je nach Gebietskategorie und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gelten unterschiedliche Höchstgrenzen für den Förderkredit. So kann beispielsweise eine Familie mit 4 Personen in der Gebietskategorie I bis zu 299.000 Euro Kredit erhalten, während in der Gebietskategorie III nur maximal 249.000 Euro möglich sind.

Energieeffizienz und altersgerechter Umbau: Zusätzliche Fördermittel können für den Erwerb besonders energiesparender Häuser, die energetische Sanierung sowie für den behinderten- oder altersgerechten Umbau gewährt werden, wobei es sich um die entsprechenden KfW-Programme zur Energieeffizienz bzw. zum altersgerechten Umbau mit Zinsverbilligung des Landes handelt.

Einkommensgrenzen und weitere Einschränkungen:

Das Programm "Wohnen mit Kind" fördert private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, deren Einkünfte nicht über 200.000 Euro betragen (bei Alleinerziehenden nicht über 100.000 Euro). Dabei sind jeweils die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid entscheidend.

Für das "Z-15-Darlehen" gilt grundsätzlich, dass bei einer Haushaltsgröße von zwei Personen das Jahreseinkommen maximal 49.810 Euro betragen darf. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen, von dem wahlweise die tatsächlich angefallenen Werbungskosten oder der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen werden darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 8.500 Euro. Leben schwerbehinderte Personen im Haushalt, erhöht sich die Grenze pro schwerbehinderter Person um weitere 2.650 Euro.

Gefördert werden nur Personen, die noch über kein Wohneigentum verfügen, das ihrer familiären Situation angemessen ist. Das bedeutet konkret: Einem 4-Personen-Haushalt darf bislang nur Wohneigentum von maximal 90 Quadratmetern zur Verfügung stehen, pro weiterem Kind erhöht sich das Limit um 10 Quadratmeter.

Mehr Infos:

Mehr Infos zum Thema Fördermittel in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der L-Bank.

Informationen zum Förderprogramm "Wohnen mit Kind".

Beispiele für kommunale Programme

Stuttgart

Die Stadt Stuttgart bietet Häuslebauern und Wohnungskäufern Zuschüsse für Baukosten und Zinsen. Auch hier gelten Einkommensgrenzen, die jedoch großzügiger gestaltet sind als bei der L-Bank. So kann eine 4-köpfige Familie auch noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von 83.000 Euro auf städtische Zuschüsse hoffen. Je nach Anzahl der Kinder, Alter der Immobilie und Höhe des Einkommens sind Zuschüsse zwischen 4.000 Euro und 28.000 Euro möglich.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Stuttgart finden Sie hier.

Karlsruhe

In Karlsruhe setzt man bei der Förderung von Wohneigentum für Familien auf Nachlässe beim Grundstückskauf. Wer ein kommunales Baugrundstück erwirbt, bekommt pro Kind einen Preisnachlass von 6 Prozent, maximal insgesamt 30 Prozent. Beim Bauen auf einem städtischen Erbbau-Grundstück verbilligt sich der Erbbauzins über einen befristeten Zeitraum um 0,6 Prozentpunkte pro Kind, sofern der Zins nicht unter 1,0 Prozent sinkt.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Karlsruhe finden Sie hier.

Weiterhin wird in Karlsruhe ein Sanierungskostenzuschuss angeboten. Hierbei werden 25% bestimmter Modernisierungskosten bei Objekten in festgelegten Sanierungsgebieten bezuschusst.

Mehr Informationen zum Sanierungskostenzuschuss in Karlsruhe finden Sie hier.

Freiburg

Wer in Freiburg ein Eigenheim baut oder erwirbt, kann einen auf 5 Jahre befristeten Zuschuss zu den Zinskosten oder einen einmaligen Zuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals erhalten – vorausgesetzt, es stehen genügend Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung. Die Einkommensgrenzen orientieren sich an denen der L-Bank.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Freiburg finden Sie hier.

Heidelberg

Mit einem auf 10 Jahre befristeten Zinszuschuss oder einer einmaligen Eigenkapitalaufstockung können Erwerber von selbstgenutztem Wohneigentum in Heidelberg den kommunalen Fördertopf anzapfen, sofern sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese entsprechen den Grenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms der L-Bank. Die maximale Grundförderung ohne Kinderzuschläge beträgt pro Haushalt 15.000 Euro.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Heidelberg finden Sie hier.

Heilbronn

Die Stadt Heilbronn fördert junge Ehepaare ohne Kinder und Familien mit mindestens einem Kind, wenn sie von der Stadt Heilbronn ein Grundstück erwerben, darauf bauen und das Objekt mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Voraussetzung ist, dass genügend Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm der L-Bank. Die Grundförderung beträgt je nach Einkommen bis zu 25 Prozent der Grundstückskosten, maximal jedoch 25.000 Euro. Dazu kommt eine Zusatzförderung von 5.000 Euro pro Kind. Auch für den Kauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung können Zuschüsse beantragt werden.

Mehr Informationen zu Fördermitteln in Heilbronn finden Sie hier.

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Interhyp AG, 18.10.2016

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