Lexikon - Wohnfläche
- Wegerecht
- Wertermittlung
-
Wohnfläche
Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil.
Zur Wohnfläche gehören:- 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
- 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
- max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören
Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen. - Wohnkredit
- Wohnraum Modernisieren
- Wohnrecht
- Wohnungsbauförderung
- Wohnungsbauprämie
- Wohnungseigentum
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnwirtschaftliche Zwecke