Lexikon - Rangstelle
- Rangrücktritt
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Rangstelle
Gläubiger eines Darlehensnehmers werden in einer bestimmten Reihenfolge im Grundbuch gelistet. Die jeweilige Rangstelle ist im Fall einer Zwangsvollstreckung wichtig: Je besser die Platzierung, desto höher ist die Chance, dass die ausstehenden Forderungen bedient werden können, da die Forderungen der Reihe nach bedient werden.
- Ratenkredit
- Realkredit
- Realkreditinstitut
- Refinanzierung
- Renovierung
- Restschuld
- Restschuldversicherung
- Risikolebensversicherung
- Rückauflassungsvormerkung
- Rücktritt vom Darlehensvertrag