Lexikon - Rangrücktritt
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Rangrücktritt
Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.
- Rangstelle
- Ratenkredit
- Realkredit
- Realkreditinstitut
- Refinanzierung
- Renovierung
- Restschuld
- Restschuldversicherung
- Risikolebensversicherung
- Rückauflassungsvormerkung
- Rücktritt vom Darlehensvertrag