Lexikon - Grundbucheinsicht
- Geldbeschaffungskosten
- Gemeinschaftseigentum
- Gesamtschuldner
- Geschlossener Immobilienfonds
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Gleitzinsdarlehen
- Globalbelastung
- Grundbuch
- Grundbuchamt
- Grundbuchauszug
-
Grundbucheinsicht
Bei berechtigtem Interesse kann das Grundbuch beim Grundbuchamt eingesehen werden. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.
- Grunddienstbarkeiten
- Grunderwerbsteuer
- Grundflächenzahl
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Grundschuldbestellung
- Grundschuldzins
- Grundsteuer
- Grundstück