BAUGELD-NEWS ERSTFINANZIERUNG VOM 18. AUGUST 2017
Ihre aktuellen Informationen zur Immobilienfinanzierung
- Von Sollzins bis Tilgung - Das Baufinanzierungslexikon
- Eine Checkliste für Ihre Finanzierung
VON SOLLZINS BIS TILGUNG - DAS BAUFINANZIERUNGSLEXIKON
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Baufinanzierung befasst, versteht meist kein Wort. Ein Überblick der wichtigsten Fachbegriffe und was sie bedeuten.
Sollzins- und Effektivzins: Bei der Ausweisung des Effektivzinses müssen Banken sämtliche Gebühren einpreisen. Dazu gehören zum Beispiel die Bearbeitungsgebühren. Auch unterschiedliche Modalitäten bei der Tilgungsverrechnung sind im Effektivzins eingepreist. Für den Sollzins gilt das nicht. Daher sollten Kreditnehmer darauf achten, dass sie bei zwei Angeboten immer die gleichen Zinsangaben miteinander vergleichen.
Sollzinsbindung: Ist der Zeitraum, für den die Zinskonditionen festgeschrieben sind.
Tilgung: Der Begriff beschreibt die regelmäßige Zahlung zur Rückführung des Darlehens. Aus der Höhe der Tilgung ergibt sich die Höhe der Kreditrate und die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Annuitätendarlehen: Ist ein langfristiges Darlehen, das der Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (Annuitäten) zurückzahlt. Die Annuität besteht aus Sollzinssatz und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungssatz durch den ersparten Zinsanteil steigt.
Bereitstellungszins: Ist eine Gebühr, die Banken für bereitgestellte, aber noch nicht abgerufene Darlehen oder Teile des Darlehens verlangt. Das ist zum Beispiel beim Kauf eines Bauträgerobjekts der Fall. Die Käufer rufen das Darlehen in Tranchen ab, je nach Baufortschritt. Das kann bis zu einem Jahr dauern. Daher sollten Käufer auf bereitstellungszinsfreie Zeiten achten. In der Regel beträgt die Gebühr 0,25 Prozent pro Monat.
Beleihungsauslauf: Ist der Anteil des Objektswertes in Prozent, den der Kunde sich von der Bank leiht.
Beleihungswert: Gemeint ist der Wert, den man unter normalen Umständen bei einem späteren Verkauf des Objekts jederzeit erhalten würde.
Beleihungsgrenze: Bezeichnet den Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den die Banken nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.
Prolongation: Wenn nach einigen Jahren die Zinsbindungsfrist ausläuft, muss sich der Kreditnehmer entscheiden: Führt er den Kredit bei derselben Bank weiter oder wechselt er zu einer anderen Bank. Entscheidet er sich für ersteres, spricht man von einer Prolongation.
Forward-Darlehen: Wenn sich der Käufer heute schon den Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert, spricht man von einem Forward-Darlehen. Voraussetzung: Der Kunde hat bereits eine Immobilie gekauft und eine Finanzierung dafür abgeschlossen.
Sondertilgung: Damit ist eine zusätzliche Zahlung zu den monatlichen Raten gemeint. Ein Beispiel: Der Kunde erhält von seinem Arbeitgeber einen Bonus und überweist diesen der Bank für seinen Kredit. So verkürzt er in der Regel die Gesamtlaufzeit seines Darlehens.
Vorfälligkeitsentschädigung: Zahlt ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig innerhalb der ersten zehn Jahre der Sollzinsbindung zurück, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank berechnet die Höhe der Entschädigung auf Grundlage der Zinskonditionen, der Restlaufzeit der Sollzinsbindung und der Restschuld abzüglich möglicher Sondertilgungen.
EINE CHECKLISTE FÜR IHRE FINANZIERUNG
Der Kauf einer Immobilie sollte gut geplant sein. Acht Dinge, die Sie für Ihre Finanzierung beachten sollten.
1. Nicht Spitz auf Knopf kalkulieren
Wie viel Geld Sie monatlich für das Darlehen ausgeben können, finden Sie mit einem Kassensturz heraus. Listen Sie die Einnahmen von mindestens einem Jahr auf und ziehen Sie die Ausgaben ab. Als Richtwert gilt: Die Darlehensrate sollte 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens nicht überschreiten. Bei der ersten Einschätzung helfen unser Haushaltsrechner und der Budgetrechner.
2. Finanzierung aufs Leben ausrichten
Wann wollen Sie schuldenfrei sein? Mit welchen Einkünften und zusätzlichen Zahlungen rechnen Sie? Wollen Sie eine Familie gründen und beruflich zumindest eine Zeit lang etwas kürzertreten? Richten Sie Ihre Finanzierung so aus, dass sie jetzt und in Zukunft zu Ihrem Leben passt.
3. Finanzierung an das Vorhaben anpassen
Je nach Vorhaben gelten Besonderheiten: Beim Bau kann sich der Baubeginn verzögern. Wählen Sie einen Anbieter, der über einen möglichst langen Zeitraum keine Zinsen für die Bereitstellung des Darlehens verlangt.
4. Eigenkapital bringt Zinsvorteile
Überlegen Sie, wie viel Eigenkapital Sie einbringen können. Je mehr, desto besser die Konditionen. Viele Darlehensgeber bieten bei einem höheren Eigenkapitaleinsatz günstigere Zinsen.
5. Günstige Zinsen lange festschreiben
Aktuell sind die Zinsen niedrig. Nutzen Sie diese Phase und vereinbaren Sie bei der Finanzierung eine lange Zinsbindung. Bei einigen Anbietern können Sie eine Laufzeit von 20 oder 30 Jahren wählen.
6. Weichen für Schuldenfreiheit stellen
Wer von Anfang an hoch tilgt, ist schneller schuldenfrei. Insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase ist das wichtig. Wenn möglich, sollten Sie mit mindestens zwei, besser drei Prozent tilgen.
7. Mehr Planungssicherheit mit Volltilger-Darlehen
Wer nach der vereinbarten Zinsbindung schuldenfrei sein will, kann dies mit einem Volltilger-Darlehen erreichen. Hier sind die Darlehensraten so kalkuliert, dass der Kredit am Ende vollständig abbezahlt ist.
8. Mit Sondertilgung früher schuldenfrei
Mit außerplanmäßigen Tilgungen können Sie Ihre Restschuld verringern. Die meisten Kreditinstitute bieten inzwischen kostenlose Sondertilgungen. Diese sind oft auf einen bestimmten Anteil an der gesamten Kreditsumme pro Jahr festgelegt. Häufig sind bis zu fünf Prozent kostenlos, bei einigen Anbietern sind es sogar zehn Prozent.
Tipp: Sie wollen immer über aktuelle Marktentwicklungen, Fördermittel, Studien und Neuigkeiten informiert sein? Dann schauen Sie doch in unsere News – dort erfahren Sie, was aktuell auf dem Immobilien- und Baufinanzierungsmarkt passiert.
Redaktion: Julia Meyer
Interhyp AG, 18.08.2017