Werbungskosten

Vermieter können Kreditkosten als Werbungskosten von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.

Im Jahr der Anschaffung können Kapitalanleger beispielsweise folgende einmalige Aufwendungen absetzen:

  • Disagio
  • Notarkosten für Grundschuldbestellung und Beurkundung des Kaufvertrags
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren

Auch in den Folgejahren ergeben sich durch laufende Aufwendungen Steuervorteile, beispielsweise durch:

  • Jährliche Darlehenszinsen (Kreditzinsen)
  • Erhaltungsaufwendungen
  • Kontoführungsgebühren
  • Grundsteuer
  • Versicherungsbeiträge (Bauherrenhaftpflicht-, Gebäudehaftpflicht- und Gebäudefeuerversicherung)
  • Sonstige Kosten, die dazu dienen, Mieteinnahmen zu erzielen und zu sichern (z.B. Erhaltungsaufwendungen)
  • Betriebskosten

Weitere Steuerliche Aspekte