Vermieter können Kreditkosten als Werbungskosten von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.
Im Jahr der Anschaffung können Kapitalanleger beispielsweise folgende einmalige Aufwendungen absetzen:
- Disagio
- Notarkosten für Grundschuldbestellung und Beurkundung des Kaufvertrags
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren
Auch in den Folgejahren ergeben sich durch laufende Aufwendungen Steuervorteile, beispielsweise durch:
- Jährliche Darlehenszinsen (Kreditzinsen)
- Erhaltungsaufwendungen
- Kontoführungsgebühren
- Grundsteuer
- Versicherungsbeiträge (Bauherrenhaftpflicht-, Gebäudehaftpflicht- und Gebäudefeuerversicherung)
- Sonstige Kosten, die dazu dienen, Mieteinnahmen zu erzielen und zu sichern (z.B. Erhaltungsaufwendungen)
- Betriebskosten