Der Wechsel des Darlehensgebers innerhalb der Sollzinsbindung ist äußerst mühsam und lohnt sich so gut wie nie. Die einzige Ausnahme besteht bei Sollzinsbindungen von mehr als zehn Jahren, da Sie nach deutschem Recht (§ 489 I Nr. 2 BGB) zehn Jahre nach Vollauszahlung grundsätzlich mit einer Frist von sechs Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen können.
Bei Sollzinsbindungen unter zehn Jahren sind Sie auf den guten Willen des bestehenden Kreditgebers angewiesen – und der hält sich bei entsprechenden Abwanderungsgedanken Ihrerseits in Grenzen. Auch wenn der Kreditgeber bereit ist, Sie aus dem bestehenden Vertrag frühzeitig zu entlassen, wird er dies nur gegen Zahlung einer (oft erheblichen) Ausgleichszahlung, der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung, tun. Zustimmen müssen die Banken der vorzeitigen Rücknahme nur, wenn die Immobilie verkauft oder sie zur Absicherung eines zusätzlichen Kredites benötigt wird. Ansonsten liegt es im Ermessen der jeweiligen Bank, Sie von Ihrem Vertrag zu entbinden - auch wenn die Praxis zeigt, dass Banken in begründeten Einzelfällen, zum Beispiel Umzug oder eine unerwartet neue Einkommenssituation, eine vorzeitige Kündigung annehmen.
Die Banken beanspruchen die Vorfälligkeitsentschädigung, um daraus entstehende Zinsverluste auszugleichen. Bei der Berechnung wird, vereinfacht gesagt, die Differenz zwischen Ihrem vereinbarten Zinssatz und der aktuellen Rendite für eine "Alternativanlage" der Bank kalkuliert. Als Alternativanlage gelten Pfandbriefe mit einer identischen Laufzeit wie Ihre restliche Sollzinsbindung.
Beispiel 1: Vollauszahlung vor mehr als zehn Jahren
Familie Schmidt hat einen Darlehensvertrag mit einer Sollzinsbindung von fünfzehn Jahren abgeschlossen. Das gesamte Darlehen wurde ihnen vor mehr als zehn Jahren ausgezahlt. Unabhängig von der vereinbarten Sollzinsbindung können sie das Darlehen ganz zurückzahlen. Allerdings gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Beispiel 2: Vollauszahlung vor weniger als zehn Jahren
Familie Müller hat ihr Darlehen vor acht Jahren ausgezahlt bekommen. Die Sollzinsbindung beträgt zehn Jahre. Um Zinsen zu sparen, möchten die Darlehensnehmer ihren Kredit zurückzahlen und zu einem anderen Darlehensgeber wechseln. Hier besteht kein Recht zur Kündigung des Darlehens. Es liegt im Ermessen der Bank, ob sie die Kündigung annimmt. Wenn ja, wird voraussichtlich eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Alternativ könnte Familie Müller sich zum Beispiel mit einem Forward-Darlehen für den Zeitpunkt des Auslaufs ihrer Zinsbindung günstige Zinsen sichern.
Forward-Darlehen als Alternative
Nach der derzeitigen Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens, wenn diese ausschließlich auf die Sicherung günstigerer Zinskonditionen abzielt. Lehnt die Bank den Wunsch eines Darlehensnehmers ab, bleibt diesem folglich nichts anderes übrig, als das Darlehensverhältnis bis zum Ende der vereinbarten Sollzinsbindung fortzusetzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er mit der Anschlussfinanzierung bis zum Ende der Sollzinsbindung warten und somit das Risiko steigender Zinsen in Kauf nehmen muss. Bei einer verbleibenden Sollzinsbindungsfrist von bis zu 66 Monaten gibt es die Möglichkeit, sich die günstigen Zinssätze heute im Voraus zu sichern.
Mit Forward-Darlehen günstige Zinsen im Voraus sichern
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