Lexikon - Zuteilung
- Zahlungsart
- Zins
- Zinsabschlag
- Zinsbindung
- Zinsbindungsfrist
- Zinsänderungsrisiko
- Zusatzsicherheit
-
Zuteilung
Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird.
- Zwangsvollstreckung
- Zwischenfinanzierung