Lexikon - Negativbescheid
- Nachfinanzierung
- Nebenkosten
- Nebenleistungen
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Negativbescheid
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bescheinigt hiermit, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen.
- Negativbescheinigung
- Negativerklärung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Nießbrauch
- Nominalzins
- Notaranderkonto
- Notarieller Kaufpreis