Lexikon - Makler- und Bauträgerverordnung
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Makler- und Bauträgerverordnung
In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, die nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.
- Maklerprovision
- Modernisierung
- Muskelhypothek