Lexikon - Makler- und Bauträgerverordnung

  • Makler- und Bauträgerverordnung

    In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, die nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.

  • Maklerprovision
  • Modernisierung
  • Muskelhypothek