Lexikon - Löschungsbewilligung
- Laufzeit
- Legitimation
- Lineare Abschreibung
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Löschungsbewilligung
Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.