Welche Kosten entstehen beim Wechsel zu einem anderen Kreditgeber?
Welche Kosten entstehen beim Wechsel zu einem anderen Kreditgeber?
Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Darlehens und der Höhe der abzulösenden Grundschuld. Sie entstehen hauptsächlich durch die notwendige Übertragung der grundpfandrechtlichen Sicherheiten (Grundschuld) und der damit verbundenen Änderung im Grundbuch. Die Notar- und Grundbuchkosten werden in der Kostenordnung (Kosten) festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen Ihr Notar geben. Als Anhaltspunkt können Sie bei der Abtretung der Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro mit einer Gebühr von wenigen Hundert Euro rechnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Anschlussfinanzierung.
Falls Sie während Ihrer Sollzinsbindungsfrist umschulden möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Bank, inwieweit eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.