Landesweite Fördermittel der NRW-Bank

In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW-Bank im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zinsverbilligte Darlehen. Zuständige Ansprechpartner sind die Wohnungsbauförderungsstellen in den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen, die sogenannten Bewilligungsbehörden.

von Alexander Hennecke in München, aktualisiert 01.10.2020

Förderprogramm

Die NRW-Bank unterstützt Privatpersonen bei ihrer Immobilienfinanzierung mit verschiedenen Kreditprogrammen. Förderfähig ist der Neubau als auch der Kauf einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung. Der antragstellende Haushalt muss bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer Person mit Schwerbehinderung bestehen. Die Darlehenshöhe hängt u. a. vom Preisniveau der Gemeinde ab. Gerne berät Sie hierzu Ihre zuständige Bewilligungsbehörde.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen variieren je nach Größe des Haushalts. So darf beispielweise ein junges Ehepaar mit zwei Kindern pro Jahr maximal rund 54.600 Euro brutto verdienen.

Mehr Infos

Mehr Infos zum Thema landesweite Fördermittel in Nordrhein-Westfalen finden Sie in der WebApp der NRW.BANK. Dort findet sich u. a. ein Chancenprüfer, mit dem Sie einen Kurzcheck durchführen können. Dieser zeigt, ob Sie förderberechtigt sind und wie hoch eine mögliche Förderung ist. Zusätzlich wird Ihnen in einem kurzen Video der gesamte Antragsprozess des zuvor beschriebenen Programms übersichtlich dargestellt.

Beispiele für kommunale Programme

Dortmund
Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer von städtischen Neubaugrundstücken ein zinsloses Darlehen erhalten, dessen Höhe je nach Anzahl der Kinder bis zu 40.000 Euro betragen kann. Dabei sind Einkommensgrenzen zu beachten.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Dortmund finden Sie hier.
Gladbeck
Das "Gladbecker Subventionsmodell" unterstützt Familien bei der Finanzierung ihres neu erbauten Eigenheims auf städtischen Grundstücken. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenzen, die beispielsweise für 4-köpfige Familien bei einem jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen von 60.415 Euro liegt. In Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder und der Summe der Baukosten erhalten die Begünstigten Zuschüsse für den Kauf des Grundstückes, die unter günstigen Bedingungen fünfstellige Beträge ausmachen können.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Gladbeck finden Sie hier.
Korschenbroich
Die Stadt Korschenbroich gewährt Familien mit Kindern einen Preisnachlass beim Erwerb eines Baugrundstücks von der Kommune. Der Nachlass ist je nach Anzahl der Kinder gestaffelt und reicht von 5 Prozent bei einem Kind bis zu 20 Prozent ab vier Kindern. Begünstigt wird ein Flächenanteil bis maximal 230 Quadratmeter.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Kerschenbroich finden Sie hier.
Rheine
In einigen Baugebieten können Bauherren einen Baukostenzuschuss erhalten, dessen Höhe 5.000 Euro zuzüglich 500 Euro pro Kind beträgt. Weitere Zuschüsse sind für die Nutzung erneuerbarer Energieträger vorgesehen. Voraussetzung für die Zuschussberechtigung ist, dass der Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen einhält.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Rheine finden Sie hier.
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