In Hessen erfolgt die landesweite Förderung von Wohneigentum durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank). Ansprechpartner in den Gemeinden sind die Wohnungsbauförderstellen, die bei den Kreisausschüssen der Landkreise angesiedelt sind. In den kreisfreien Städten befinden sich die Förderstellen bei den Magistraten, in Wiesbaden fungiert die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft als Förderstelle.
Förderprogramm
Das "Hessen-Darlehen" gibt es für Selbstnutzer in zwei Varianten: für den Erwerb von Wohnungen und Häusern aus dem Bestand und für den Kauf einer Neubau-Wohnimmobilie.
Beim Hessen-Darlehen für Neubauten richtet sich die maximale Darlehenssumme nach dem Bodenwert und reicht von 90.000 Euro bei Werten unter 200 Euro pro Quadratmeter bis zu 125.000 Euro ab einem Bodenwert von 500 Euro pro Quadratmeter.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen liegen bei einem 2-Personen-Haushalt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von ca. 60.600 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um rund 12.000 Euro. Beim Erwerb von neuen und gebrauchten Immobilien gelten die gleichen Einkommensgrenzen.
Mehr Infos
Mehr Infos zum Thema Fördermittel in Hessen finden Sie auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Beispiele für kommunale Programme
Frankfurt
Die Stadt Frankfurt bietet zusätzliche Förderdarlehen für Familien mit Kindern, die noch kein Wohneigentum besitzen und eine Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchten. Die Gebäude müssen über eine ausreichende Energieeffizienz verfügen. Ähnlich wie bei der Landesförderung gelten auch hier Höchstgrenzen beim Einkommen. Eine vierköpfige Familie darf maximal rund 75.000 Euro pro Jahr brutto verdienen. Je nach Einkommen kann das Darlehen zwischen 5 und 10 Jahren zinsfrei sein.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Frankfurt finden Sie hier.
Büdingen
Die Stadt Büdingen macht den Käufern kommunaler Baugrundstücke zwei Geschenke: Erwerben Eltern mit minderjährigen Kindern ein Baugrundstück von der Stadt, so schenkt die Stadt 10 Quadratmeter pro Kind. Weitere 10 Quadratmeter gibt es obendrein für Büdinger Bürger, die vor dem Verkauf mindestens 2 Jahre ihren Erstwohnsitz in Büdingen oder den Stadtteilen hatten.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Büdingen finden Sie hier.