Landesweite Fördermittel der L-Bank

In Baden-Württemberg ist die L-Bank für die landesweite Förderung des Erwerbs von Wohneigentum zuständig. Ansprechpartner sind die kommunalen Wohnraumförderungsstellen, die bei den Landratsämtern oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung angesiedelt sind.

von Sarah Weschenfelder in München, aktualisiert 01.10.2020

Förderprogramme

In Baden Württemberg besteht die Möglichkeit auf das Förderprogramm "Wohnen mit Kind" zurückzugreifen. Dieses Programm fördert grundsätzlich den Neubau und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Förderprogramm verbilligt zusätzlich günstige KfW-Kredite wie das KfW-Wohneigentumsprogramm und kann somit eine Immobilienfinanzierung erleichtern.
Eine weitere Fördermöglichkeit ist das "Z15-Darlehen", welches den Kern der Eigentumsförderung für Familien in Baden-Württemberg bildet. Gefördert wird der Erwerb von neuen oder gebrauchten Wohnimmobilien. Je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gelten unterschiedliche Höchstgrenzen für den Förderkredit. So kann beispielsweise eine Familie mit 5 Personen bis zu 306.000 Euro Kredit erhalten, während mit einem Kind nur maximal 200.000 Euro möglich sind.
Energieeffizienz und altersgerechter Umbau: Zusätzliche Fördermittel können für den Erwerb besonders energiesparender Häuser, die energetische Sanierung sowie für den behinderten- oder altersgerechten Umbau gewährt werden, wobei es sich um die entsprechenden KfW-Programme zur Energieeffizienz bzw. zum altersgerechten Umbau mit Zinsverbilligung des Landes handelt.

Einkommensgrenzen und weitere Einschränkungen

Das Programm "Wohnen mit Kind" fördert private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, deren Einkünfte nicht über 200.000 Euro betragen (bei Alleinerziehenden nicht über 100.000 Euro). Dabei sind jeweils die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid entscheidend.
Für das "Z-15-Darlehen" gilt grundsätzlich, dass bei einer Haushaltsgröße von zwei Personen das Jahreseinkommen maximal 60.000 Euro betragen darf. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen, von dem wahlweise die tatsächlich angefallenen Werbungskosten oder der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen werden darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 9.500 Euro. Leben schwerbehinderte Personen im Haushalt, erhöht sich die Grenze pro schwerbehinderter Person um weitere 2.800 Euro.
Gefördert werden nur Personen, die noch über kein Wohneigentum verfügen, das ihrer familiären Situation angemessen ist. Das bedeutet konkret: Einem 4-Personen-Haushalt darf bislang nur Wohneigentum von maximal 90 Quadratmetern zur Verfügung stehen, pro weiterem Kind erhöht sich das Limit um 10 Quadratmeter.

Mehr Infos

Mehr Infos zum Thema Fördermittel in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der L-Bank:

Beispiele für kommunale Programme

Stuttgart
Die Stadt Stuttgart bietet Häuslebauern und Wohnungskäufern Zuschüsse für Baukosten und Zinsen. Auch hier gelten Einkommensgrenzen, die jedoch großzügiger gestaltet sind als bei der L-Bank. So kann eine 4-köpfige Familie auch noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von 93.750 Euro auf städtische Zuschüsse hoffen. Je nach Anzahl der Kinder, Alter der Immobilie und Höhe des Einkommens sind Zuschüsse zwischen 6.000 Euro und 42.000 Euro möglich.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Stuttgart finden Sie hier.
Karlsruhe
In Karlsruhe setzt man bei der Förderung von Wohneigentum für Familien auf Nachlässe beim Grundstückskauf. Wer ein kommunales Baugrundstück erwirbt, bekommt pro Kind einen Preisnachlass von 6 Prozent, maximal insgesamt 30 Prozent. Beim Bauen auf einem städtischen Erbbau-Grundstück verbilligt sich der Erbbauzins über einen befristeten Zeitraum um 0,6 Prozentpunkte pro Kind.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Karlsruhe finden Sie hier.
Weiterhin wird in Karlsruhe ein Sanierungskostenzuschuss angeboten. Hierbei werden bestimmte Modernisierungskosten bezuschusst.
Mehr Informationen zum Sanierungskostenzuschuss in Karlsruhe finden Sie hier.
Heidelberg
Mit einem auf 10 Jahre befristeten Zinszuschuss oder einer einmaligen Eigenkapitalaufstockung können Erwerber von selbstgenutztem Wohneigentum in Heidelberg den kommunalen Fördertopf anzapfen, sofern sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese entsprechen den Grenzen des Landeswohnraumförderungsprogramms der L-Bank. Die maximale Grundförderung ohne Kinderzuschläge beträgt pro Haushalt 15.000 Euro.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Heidelberg finden Sie hier.
Heilbronn
Die Stadt Heilbronn fördert junge Ehepaare ohne Kinder und Familien mit mindestens einem Kind, wenn sie von der Stadt Heilbronn ein Grundstück erwerben, darauf bauen und das Objekt mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Voraussetzung ist, dass genügend Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm der L-Bank. Die Grundförderung beträgt je nach Einkommen bis zu 25 Prozent der Grundstückskosten, maximal jedoch 25.000 Euro. Dazu kommt eine Zusatzförderung von 5.000 Euro pro Kind. Auch für den Kauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung können Zuschüsse beantragt werden.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Heilbronn finden Sie hier.
Reutlingen
In Reutlingen erhalten Käufer eines städtischen Baugrundstücks einen Abschlag von 5 Prozent, wenn sie zuvor noch nicht im Besitz von ausreichend großem Wohnraum waren. Als Grenze gilt eine Wohnfläche von 75 Quadratmetern für zwei Personen plus jeweils 15 Quadratmeter pro Kind. Wenn überdies das Einkommen um höchstens 40 Prozent über dem im Landeswohnraumförderungsgesetz liegt, wird pro Kind ein Sozialabschlag von weiteren 5 % gewährt.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Reutlingen finden Sie hier.
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