Wahl des richtigen Anbieters

Für die Umsetzung der Modernisierung ist natürlich der ausführliche Vergleich verschiedener Anbieter unerlässlich. Wenn Sie die Vergabe der Aufträge nicht einem Architekten überlassen möchten, lassen Sie sich von verschiedenen Handwerkern und Bauunternehmen Angebote erstellen und nutzen Sie die Möglichkeiten des Internets, um den passenden Anbieter zu wählen.

Die Kosten

Im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag, sind die in Angeboten genannten Preise verbindlich. Beachten Sie dabei aber, dass das Modernisierungsvorhaben hierbei in allen Einzelheiten beschrieben sein sollte. Bei nachträglichen Änderungen des Auftrags, zusätzlichen Kleinaufträgen und Sonderwünschen müssen die zusätzlichen Arbeiten separat verhandelt werden und können die Kosten in die Höhe treiben.

Vergabe des Auftrags

Achten Sie bei der Vergabe des Modernisierungsauftrags ebenso auf die Vereinbarung der Vergütung. Grundsätzlich haben Sie die Wahl, Ihren Auftrag nach Stundenlohn zu vergüten oder im Vorwege einen Pauschal- oder Festpreis zu vereinbaren. Werden die Leistungen nach Stundenlohn berechnet, fehlt Ihnen die Sicherheit, wie viel Sie die Maßnahme letztendlich kosten wird. Hierbei muss Ihnen der Handwerker die geleisteten Arbeitsstunden, sowie anfallende Fahrtkosten detailliert aufschlüsseln. Bei der Vereinbarung eines Pauschal- oder Festpreises sind die Kosten für Sie von Anfang an berechenbar, sofern die Details der Modernisierungsaufgaben unverändert wie im Angebot beschrieben bleiben.

Mängel und Abnahme

Zum Abschluss der Modernisierung ist die Güte der Durchführung genau zu prüfen und gegebenenfalls sichtbare Baumängel detailliert zu protokollieren. Auch hier ist es je nach Umfang der Maßnahmen sinnvoll, einen Sachverständigen mit einzubeziehen, damit Mängel nicht übersehen werden. Außerdem können so nachträgliche Diskussionen mit Handwerkern vermieden werden. Denn ist die Modernisierung erst einmal von Ihnen abgenommen worden, beginnt die Verjährungsfrist für Mängel in der Baumaßnahme, die die Fachfirma zu vertreten hat.

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