Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Als Immobilienbesitzer haften Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Durch einen lockeren Dachziegel oder nicht geräumte Gehwege kann schnell ein Unfall passieren, der zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann.

Warum ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung so wichtig?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Verantwortung jedes Haus- und Grundbesitzers, für die Verkehrssicherheit seiner Immobilien zu sorgen und für verursachte Schäden entsprechend zu haften:

"Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder eines Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Erhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, sofern der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat." § 836 BGB

Dieser Satz kann weitreichende Folgen haben: Denn der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann zur Existenzfrage werden. Deshalb ist die Absicherung mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung so wichtig.

Wie schützt Sie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Bei Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Werden Personen verletzt, zahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente. Hier leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Einige Beispiele:

  • Aufgrund unzureichender Beleuchtung im Bereich des Hauseinganges stolpert der Besuch Ihres Mieters über eine Treppenstufe und bricht sich den Arm. Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
  • Ein Passant rutscht wegen Glatteis oder Laub auf dem nicht gereinigten Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich dabei. Auch hier kommt die Versicherung für den Schaden auf.

Wer ist versichert?

Versichert sind Eigentümer bzw. Inhaber von privat genutzten Mietobjekten — dies schließt Häuser, Garagen, selbstbewohnte Mehrfamilienhäuser sowie unbebaute Grundstücke mit ein. Außerdem können sich Eigentümergemeinschaften, unabhängig davon, ob die Wohnungen selbstbewohnt oder privat vermietet sind, absichern.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schließt viele allgemeine Risiken ein. Für spezielle Risiken gibt es ein eigenes Haftpflicht-Angebot:

  • Gewerblich genutzte Objekte können nicht versichert werden.
  • Unbebaute Grundstücke, die größer als 2.000 m² sind, können ebenfalls nicht versichert werden.

Wie können Sie bereits bestehende Verträge kündigen?

Eine bereits bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung können Sie in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Verträge mit einer Dauer von mehr als drei Jahren können ab dem dritten Jahr jährlich mit derselben Frist gekündigt werden. Werden Ihre Versicherungsbeiträge erhöht, ist ein sofortiger Wechsel möglich, wenn Sie innerhalb eines Monats kündigen.

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