Berufsunfähigkeits-Schutz

Neben Arbeitslosigkeit ist Berufsunfähigkeit das zweite große Risiko, durch das eine Immobilienfinanzierung ins Wanken geraten kann. Eine entsprechende Absicherung ist daher unerlässlich. Für alle, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, gibt es keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz mehr, sondern nur eine Erwerbsminderungs-Rente.

Die Fakten

Jedes Jahr werden ca. 200.000 Menschen in Deutschland berufsunfähig und können ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben.

Viele dieser Menschen stehen dann nicht nur vor einem gesundheitlichen, sondern auch vor einem finanziellen Problem. Denn die gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wurde mit der Sozialversicherungsreform 2001 drastisch gekürzt und bietet nicht einmal mehr eine akzeptable Grundabsicherung. Besonders hart trifft es dabei die jüngeren Generationen, denn die Kürzungen treffen alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind.

Fakten im Überblick

  • Wenn Sie noch mehr als sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können, haben Sie keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente.
  • Wenn Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt 17 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, maximal jedoch 867 Euro pro Monat in den alten Bundesländern beziehungsweise 723 Euro in den neuen Bundesländern. Dies reicht in vielen Großstädten nicht einmal aus, um die monatliche Miete abzudecken.
  • Nur wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeinem Job arbeiten können, haben Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Diese liegt bei 34 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, maximal jedoch 1.734 Euro pro Monat in den alten Bundesländern beziehungsweise 1.445 Euro in den neuen Bundesländern.

Das Wichtige dabei: "In irgendeinem Beruf" heißt, dass zum Beispiel ein kaufmännischer Angestellter keinen Rentenanspruch hat, wenn er noch mehr als sechs Stunden pro Tag als Pförtner arbeiten kann.

Die Konsequenz: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde drastisch verkleinert. Dies beweisen auch die offiziellen Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit. Wurden im Jahr 2000 noch 181.500 Erwerbsminderungsrenten zugesagt, lag die Zahl im Jahr 2002 nur noch bei 60.130. Das bedeutet, dass jährlich 120.000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen nicht mehr mit der Unterstützung des Staates rechnen können.

Aus diesem Grund ist ein privater Berufsunfähigkeits-Schutz ein Muss für jeden, der nicht über so viel Vermögen verfügt, dass er den Rest seines Lebens davon leben kann.

Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit

Der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit ist eine Erkrankung der Wirbelsäule, der Muskeln und der Gelenke. Meistens handelt es sich hierbei um Rückenschäden, die im heutigen Büroalltag immer häufiger werden.

Berufsunfähigkeit

Arten von Berufsunfähigkeits-Schutz

Die häufigste Variante des Berufsunfähigkeits-Schutzes ist eine Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Risiko-Lebensversicherung, eine sogenannte Kombi-Police. Diese bietet nicht nur Schutz vor Berufsunfähigkeit, sondern leistet auch im Todesfall. Da der Todesfallschutz in der Kombination meist sehr günstig zu haben ist, ist diese Variante für jeden sinnvoll, der nicht bereits eine Risikolebensversicherung in ausreichendem Umfang abgeschlossen hat.

Es gibt auch Berufsunfähigkeits-Schutz, der ohne Todesfallschutz angeboten wird, die sogenannten selbstständigen Policen. Diese sind im Schnitt preiswerter — vor allem für Männer, da diese eine niedrigere Lebenserwartung haben als Frauen. Diese Variante ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits einen ausreichenden Todesfallschutz haben oder diesen nicht benötigen, weil in Ihrem Todesfall keine Angehörigen versorgt werden müssen.

Versicherungsbedingungen

Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines geeigneten Berufsunfähigkeits-Schutzes sind die Versicherungsbedingungen.

Die elf wichtigsten Merkmale

1. Verzicht auf abstrakte Verweisung

Stellen Sie sicher, dass die Versicherungsgesellschaft Sie nicht auf andere Berufe oder theoretische Positionen verweisen kann, die es aber aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Praxis gar nicht gibt. Akzeptieren Sie nur eine konkrete Verweisbarkeit auf eine vergleichbare Position, die Ihrer bisherigen Stellung entspricht. Nur so können Sie vermeiden, dass das Versicherungsunternehmen die Leistung verweigert, weil Sie noch in der Lage sind, zum Beispiel als Parkwächter zu arbeiten. Achten Sie auch darauf, dass die Versicherungsgesellschaft Sie nicht auf einen früheren Beruf verweisen kann, den Sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit ausgeübt haben.

2. Sechs-Monats-Prognose

Die Versicherungsgesellschaft sollte die Berufsunfähigkeit anerkennen, wenn ein Arzt diese für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.

3. Freie Arztwahl

Die Versicherungsgesellschaft sollte Ihnen überlassen, welchen Arzt Sie zur Feststellung der Berufsunfähigkeit aufsuchen möchten.

4. Anerkennung ab Beginn

Falls sich nicht sofort feststellen lässt, ob Sie wirklich berufsunfähig bleiben, warten die Versicherungsgesellschaften zunächst sechs Monate mit der Rentenzahlung. Wenn die Berufsunfähigkeit dann attestiert wird, sollten die Versicherungsgesellschaften die Rente rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit bezahlen.

5. Rückwirkende Zahlung

Stellen Sie sicher, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit erst verspätet melden. Eine rückwirkende Zahlung sollte für eine Dauer von bis zu drei Jahren gewährleistet sein.

6. Stundung der Beiträge

Während der Prüfung auf Berufsunfähigkeit sollte die Versicherungsgesellschaft die laufenden Beiträge zinslos aufschieben, damit Sie nicht finanziell belastet werden.

7. Nachversicherungsgarantie

Mit dieser Option können Sie den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

8. Rücktrittsrecht maximal fünf Jahre

Stellen Sie sicher, dass die Versicherungsgesellschaft maximal fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten kann, wenn Sie aus Versehen Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortet haben.

9. Weltweite Geltung des Vertrages

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland ziehen werden, sollten Sie sicherstellen, dass der Versicherungsschutz auch dort fortbesteht.

10. Verzicht auf § 41 Versicherungsvertragsgesetz

Die Versicherungsgesellschaft sollte darauf verzichten, die Beiträge erhöhen oder den Vertrag kündigen zu können, wenn Sie Ihre Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt und Gesundheitsfragen unwissentlich falsch beantwortet haben, zum Beispiel weil der Arzt Ihnen eine Krankheit verschwiegen hat.

11. Befristete Anerkennung

Einige Versicherungsgesellschaften befristen im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit Ihre Leistungen gegenüber dem Versicherten auf festgeschriebene Zeiträume. Nach Ablauf dieser Zeiträume verlangen diese Versicherungen eine erneute Überprüfung der bestehenden Berufsunfähigkeit und machen Ihre weiteren Leistungen davon abhängig. Sie sollten daher darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft in ihren Bedingungen nachvollziehbar festschreibt, ob sie im Idealfall auf eine solche Befristung der Leistungen verzichtet oder wie häufig und für wie lange Leistungsanerkennungen befristet werden können.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Folgende Punkte sollten Sie beim Abschluss Ihres Berufsunfähigkeits-Schutzes im Kopf haben. Fragen Sie ruhig kritisch bei Ihrem Versicherungsberater nach.

Fünf wichtige Punkte

1. Versicherungsdauer bis 65

Lassen Sie sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten locken, die jedoch nur eine Rentenzahlung bis zum 55. oder 60. Lebensjahr vorsehen. Damit im Alter keine Versorgungslücke entsteht, sollten Sie im Regelfall eine Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr wählen.

2. Präzise Berufsbeschreibung

Der Berufsunfähigkeits-Schutz leistet für den Fall, dass Sie Ihren Beruf ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr ausüben können. Deshalb sollte die Versicherungsgesellschaft so genau wie möglich über Ihren Beruf Bescheid wissen. Je allgemeiner Sie Ihren Beruf beschreiben, desto leichter machen Sie es der Versicherung, den Leistungsfall zu verweigern. Gehen Sie deshalb keine unnötigen Risiken ein und vermeiden Sie globale Umschreibungen wie "kaufmännischer Angestellter". Beschreiben Sie Ihren Beruf so genau wie möglich, indem Sie auch Ihr Aufgabengebiet genau definieren.

3. Absolute Ehrlichkeit bei Gesundheitsfragen

Im Versicherungsantrag stellt Ihnen das Versicherungsunternehmen einige Fragen zum Gesundheitszustand. Achten Sie darauf, dass Sie diese Fragen so genau wie möglich beantworten. Wenn Sie der Versicherungsgesellschaft irgendwelche gesundheitlichen Probleme verschweigen, kann dies dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall überhaupt nicht leistet. Führen Sie also alles auf, was Ihnen einfällt und fragen Sie sicherheitshalber auch noch einmal bei Ihren Ärzten nach, um nichts zu vergessen.

4. Nicht von Nettobeiträgen blenden lassen

Viele Versicherer kalkulieren künftige Überschüsse ein und verrechnen diese mit dem derzeitigen Beitrag. Dadurch reduziert sich der sogenannte Bruttobeitrag und ergibt einen zum Teil deutlich niedrigeren Nettobeitrag, den Sie heute tatsächlich bezahlen. Wenn die Überschüsse jedoch sinken, kann der Nettobeitrag im schlechtesten Fall bis auf den Bruttobeitrag ansteigen. Lassen Sie sich daher nicht von niedrigen Nettobeiträgen blenden, sondern beachten Sie bei der Auswahl des geeigneten Partners vor allem den Bruttobeitrag.

5. Der Preis ist nicht alles

Der Preis sollte bei der Auswahl des richtigen Berufsunfähigkeits-Schutzes nur eine sekundäre Rolle spielen. Denn am Ende nützt es wenig, wenn man jahrelang ein paar Euro gespart hat und im Leistungsfall dann feststellen muss, dass die Versicherung nicht einspringt. Konkret bedeutet das: Erst nach den gewünschten Bedingungen optimieren und dann nach dem Preis. Eine Übersicht der elf wichtigsten Bedingungen finden Sie hier.4. Nicht von Nettobeiträgen blenden lassenViele Versicherer kalkulieren künftige Über

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Ein Berufsunfähigkeits-Schutz soll die Lücke schließen, die zwischen Ihrem jetzigen persönlichen Nettoeinkommen und Ihren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.

Als Faustregel gilt: Angestellte sollten mindesten 65% ihres Nettoeinkommens absichern. Da Selbstständige im Regelfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenversicherung haben, sollte hier die Absicherungsquote bei 90% des Nettoeinkommens liegen.

Wichtiger Hinweis

Die Höhe der vereinbarten Rentenzahlung sollte regelmäßig überprüft und an Ihre gegenwärtige Lebenssituation angepasst werden. Oft wird der Berufsunfähigkeits-Schutz in jungen Jahren auf einer relativ niedrigen Gehalts- und somit Rentenbasis abgeschlossen, die meistens schon nach einigen Jahren deutlich zu niedrig ist. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Berufsunfähigkeits-Schutz flexibel ist und eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet, die Ihnen eine spätere Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Beitrag berechnen

Angebot unseres Partners CosmosDirekt:

Beitrag berechnen