Der sogenannte Wohn-Riester macht die Vorteile der Riester-Förderung auch für die Finanzierung des Eigenheims als Altersvorsorge nutzbar. Damit können Immobilienbesitzer auf staatliche Unterstützung beim Immobilienerwerb bauen. Und mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist Wohn-Riester flexibler geworden, jetzt können zum Beispiel auch Gelder aus Riester-Sparplänen zur Sondertilgung von Immobilienkrediten oder zum barrierereduzierten Umbau verwandt werden. Sogar die Anteile für eine Wohnung in einem Haus einer Genossenschaft können über Wohn-Riester erworben werden. Dieser Ratgeber informiert Sie über die Möglichkeiten.
Auch bei Interhyp können Sie die Vorteile der staatlichen Förderung von Immobilieneigentum über zertifizierte Altersvorsorgeverträge nutzen. Dabei handelt es sich um "Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen", welche auf Basis der Riester-Förderung gemäß dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) staatlich anerkannt sind. Zusätzliche Kosten in Form von Zinsaufschlägen oder Abschlussgebühren fallen für Darlehensnehmer nicht an. Daneben ist für Interessenten, die erst später bauen oder kaufen möchten, Wohn-Riester über einen Bausparvertrag möglich. Hier fließen die Zulagenzahlungen des Staates während der Sparphase für das Eigenheim in die Sparanteile. Ist der Bausparvertrag zuteilungsfähig und wird zur Finanzierung genutzt, tragen die Zulagen zur Kredittilgung bei.
Wer darf Wohn-Riester nutzen?
In erster Linie sind Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, berechtigt, einen Wohn-Riester-Vertrag abzuschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Beschäftigung in Voll- oder in Teilzeit ausüben. Doch auch viele weitere Berufsgruppen können von der Riester-Förderung profitieren:
- Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten.
- Selbstständige, die unter die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen, dürfen ebenfalls Wohn-Riester nutzen. Das betrifft zum Beispiel Künstler wie Musiker, Sänger, Schauspieler oder Maler und Publizisten wie Autoren, Texter oder Journalisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Auch Hebammen, vielen Handwerkern oder Seelotsen steht in vielen Fällen Wohn-Riester offen.
- Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit, die Beamten weitgehend gleichgestellt sind, und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, können ebenfalls von Wohn-Riester profitieren. Der Staat trägt damit den sinkenden Pensionsansprüchen Rechnung.
- Auch wer eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit erhält, kann sein Eigenheim mit Wohn-Riester finanzieren.
- Personen, die sich im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II befinden und arbeitslos gemeldet sind, dürfen ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung mithilfe von Wohn-Riester-Verträgen erwerben.
- Ebenfalls förderberechtigt sind Kinder erziehende Elternteile in den ersten 36 Monaten nach der Geburt.
- Auch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst kommen in den Genuss von Wohn-Riester-Verträgen.
Für alle, die nicht direkt selbst berechtigt sind, einen Riestervertrag abzuschließen, gibt es eine weitere Möglichkeit, das Eigenheim über staatliche Förderungen mitzufinanzieren. Sie können sich für Wohn-Riester entscheiden, wenn der Ehepartner zulagenberechtigt ist. Als Voraussetzung dazu muss der Partner selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Damit Sie die vollen Zulagenleistungen erhalten, muss Ihr Partner mindestens vier Prozent seines Einkommens für seinen Vertrag zahlen. Dann genügt es, wenn Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten, um die vollen Zulagenzahlungen zu erhalten. Zahlt der Partner weniger, erhalten Sie die Zulagenzahlung nur anteilig. Das gilt auch, wenn Sie selbst mehr als den Sockelbeitrag zahlen. Auf diesem Weg können auch Selbstständige, Hausfrauen- und -männer sowie die Bezieher von Sozialgeld von Wohn-Riester profitieren.
Die Höhe der Zulagen
Um die volle Höhe der staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Einkommens in den Vertrag einfließen lassen. Bei einem Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen stellt das in der Regel kein Problem dar. Denn eine sinnvolle Tilgungsleistung liegt normalerweise deutlich höher. Bei einem Bausparvertrag dagegen müssen Sie darauf achten, dass die jährliche Sparleistung hoch genug ausfällt. Denn investieren Sie weniger als vier Prozent Ihres Einkommens, erhalten Sie auch die staatlichen Förderungen nur anteilig.
Beispiel: Herr Mustermax verdient als Angestellter 40.000 Euro pro Jahr. Um die volle Förderung zu erhalten, muss er mindestens vier Prozent seines Einkommens für die Tilgung des Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehens aufwenden. Das sind in seinem Fall 1.600 Euro pro Jahr. Allerdings vermindert sich dieser Betrag um die staatlichen Zulagen, die Herr Mustermax erhält.
Das gibt der Staat bei Wohn-Riester dazu:
- Jede förderberechtigte Person erhält eine Zulage von 154 Euro pro Jahr.
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor dem Jahr 2008 geboren ist, beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr.
- Für jedes Kind, das im Jahr 2008 oder später geboren ist, beträgt die jährliche Zulage 300 Euro.
Beispiel: Herr Mustermax ist Vater von zwei Kindern, die drei und zehn Jahre alt sind. Daher erhält er pro Jahr die Grundzulage von 154 Euro plus 185 Euro für das ältere und 300 Euro für das jüngere Kind. Das macht insgesamt 639 Euro pro Jahr. Um die volle Förderung zu erhalten, muss Herr Mustermax selbst nur 961 Euro für die Tilgung des Wohn-Riester-Vertrages aufbringen. Das entspricht einer monatlichen Belastung von rund 80 Euro. Zusätzlich kann Herr Mustermax Steuervorteile nutzen und einen Teil der Tilgungsaufwendungen bei der Steuerklärung geltend machen.
Als Faustregel gilt: Junge Familien mit mehreren Kindern profitieren besonders von den staatlichen Zulagen. Für Interessenten mit vergleichsweise hohem Einkommen ist der Steuervorteil wichtiger als die Förderung über den Staat. Über die Jahre können beide Gruppen über Wohn-Riester gleichermaßen profitieren.