Wohn-Riester-Darlehen

Der sogenannte Wohn-Riester macht die Vorteile der Riester-Förderung auch für die Finanzierung des Eigenheims als Altersvorsorge nutzbar. Damit können Immobilienbesitzer auf staatliche Unterstützung beim Immobilienerwerb bauen. Und mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist Wohn-Riester flexibler geworden, jetzt können zum Beispiel auch Gelder aus Riester-Sparplänen zur Sondertilgung von Immobilienkrediten oder zum barrierereduzierten Umbau verwandt werden. Sogar die Anteile für eine Wohnung in einem Haus einer Genossenschaft können über Wohn-Riester erworben werden. Dieser Ratgeber informiert Sie über die Möglichkeiten.

Auch bei Interhyp können Sie die Vorteile der staatlichen Förderung von Immobilieneigentum über zertifizierte Altersvorsorgeverträge nutzen. Dabei handelt es sich um "Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen", welche auf Basis der Riester-Förderung gemäß dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) staatlich anerkannt sind. Zusätzliche Kosten in Form von Zinsaufschlägen oder Abschlussgebühren fallen für Darlehensnehmer nicht an. Daneben ist für Interessenten, die erst später bauen oder kaufen möchten, Wohn-Riester über einen Bausparvertrag möglich. Hier fließen die Zulagenzahlungen des Staates während der Sparphase für das Eigenheim in die Sparanteile. Ist der Bausparvertrag zuteilungsfähig und wird zur Finanzierung genutzt, tragen die Zulagen zur Kredittilgung bei.

Wer darf Wohn-Riester nutzen?

In erster Linie sind Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, berechtigt, einen Wohn-Riester-Vertrag abzuschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Beschäftigung in Voll- oder in Teilzeit ausüben. Doch auch viele weitere Berufsgruppen können von der Riester-Förderung profitieren:

  • Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten.
  • Selbstständige, die unter die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen, dürfen ebenfalls Wohn-Riester nutzen. Das betrifft zum Beispiel Künstler wie Musiker, Sänger, Schauspieler oder Maler und Publizisten wie Autoren, Texter oder Journalisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Auch Hebammen, vielen Handwerkern oder Seelotsen steht in vielen Fällen Wohn-Riester offen.
  • Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit, die Beamten weitgehend gleichgestellt sind, und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, können ebenfalls von Wohn-Riester profitieren. Der Staat trägt damit den sinkenden Pensionsansprüchen Rechnung.
  • Auch wer eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit erhält, kann sein Eigenheim mit Wohn-Riester finanzieren.
  • Personen, die sich im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II befinden und arbeitslos gemeldet sind, dürfen ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung mithilfe von Wohn-Riester-Verträgen erwerben.
  • Ebenfalls förderberechtigt sind Kinder erziehende Elternteile in den ersten 36 Monaten nach der Geburt.
  • Auch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst kommen in den Genuss von Wohn-Riester-Verträgen.

Für alle, die nicht direkt selbst berechtigt sind, einen Riestervertrag abzuschließen, gibt es eine weitere Möglichkeit, das Eigenheim über staatliche Förderungen mitzufinanzieren. Sie können sich für Wohn-Riester entscheiden, wenn der Ehepartner zulagenberechtigt ist. Als Voraussetzung dazu muss der Partner selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Damit Sie die vollen Zulagenleistungen erhalten, muss Ihr Partner mindestens vier Prozent seines Einkommens für seinen Vertrag zahlen. Dann genügt es, wenn Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten, um die vollen Zulagenzahlungen zu erhalten. Zahlt der Partner weniger, erhalten Sie die Zulagenzahlung nur anteilig. Das gilt auch, wenn Sie selbst mehr als den Sockelbeitrag zahlen. Auf diesem Weg können auch Selbstständige, Hausfrauen- und -männer sowie die Bezieher von Sozialgeld von Wohn-Riester profitieren.

Die Höhe der Zulagen

Um die volle Höhe der staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Einkommens in den Vertrag einfließen lassen. Bei einem Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen stellt das in der Regel kein Problem dar. Denn eine sinnvolle Tilgungsleistung liegt normalerweise deutlich höher. Bei einem Bausparvertrag dagegen müssen Sie darauf achten, dass die jährliche Sparleistung hoch genug ausfällt. Denn investieren Sie weniger als vier Prozent Ihres Einkommens, erhalten Sie auch die staatlichen Förderungen nur anteilig.

Beispiel: Herr Mustermax verdient als Angestellter 40.000 Euro pro Jahr. Um die volle Förderung zu erhalten, muss er mindestens vier Prozent seines Einkommens für die Tilgung des Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehens aufwenden. Das sind in seinem Fall 1.600 Euro pro Jahr. Allerdings vermindert sich dieser Betrag um die staatlichen Zulagen, die Herr Mustermax erhält.

Das gibt der Staat bei Wohn-Riester dazu:

  • Jede förderberechtigte Person erhält eine Zulage von 154 Euro pro Jahr.
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor dem Jahr 2008 geboren ist, beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr.
  • Für jedes Kind, das im Jahr 2008 oder später geboren ist, beträgt die jährliche Zulage 300 Euro.

Beispiel: Herr Mustermax ist Vater von zwei Kindern, die drei und zehn Jahre alt sind. Daher erhält er pro Jahr die Grundzulage von 154 Euro plus 185 Euro für das ältere und 300 Euro für das jüngere Kind. Das macht insgesamt 639 Euro pro Jahr. Um die volle Förderung zu erhalten, muss Herr Mustermax selbst nur 961 Euro für die Tilgung des Wohn-Riester-Vertrages aufbringen. Das entspricht einer monatlichen Belastung von rund 80 Euro. Zusätzlich kann Herr Mustermax Steuervorteile nutzen und einen Teil der Tilgungsaufwendungen bei der Steuerklärung geltend machen.

Als Faustregel gilt: Junge Familien mit mehreren Kindern profitieren besonders von den staatlichen Zulagen. Für Interessenten mit vergleichsweise hohem Einkommen ist der Steuervorteil wichtiger als die Förderung über den Staat. Über die Jahre können beide Gruppen über Wohn-Riester gleichermaßen profitieren.

So funktioniert's:

Das Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen kann von allen zulagenberechtigten Personen genutzt werden, die den Bau oder Kauf einer Immobilie nach dem 1.1.2008 getätigt haben bzw. diesen planen. So zumindest steht es im Gesetz. Laut einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums spielt das Datum der Anschaffung beziehungsweise der Fertigstellung aber keine Rolle mehr für Wohnriester – obwohl der Gesetzestext anders lautet. Ein Wohnriester-Vergleich lohnt sich daher unter Umständen auch dann, wenn die Immobilie schon vor einigen Jahren angeschafft wurde. Sie könnten die Wohnriester-Vorteile beispielsweise im Rahmen der Anschlussfinanzierung für sich nutzen. Zunächst muss aber natürlich einmal geklärt werden, wie Wohnriester überhaupt genau funktioniert. Es handelt sich dabei grundsätzlich um ein Annuitäten-Darlehen, bei dem die Förder-Zulagen jedoch direkt in die Tilgung fließen. Somit können Darlehensnehmer durch eine geringere Tilgungsleistung die monatlichen Raten senken oder bei entsprechend höherer Tilgung die Laufzeit des Darlehens verkürzen. Um die Zulagen optimal auszunutzen, besteht ein Sondertilgungsrecht bis zu einer gewissen Höhe jährlich.

Zusätzlich können pro Jahr bis zu 2.100 Euro, die in die Tilgung geflossen sind, als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Aufwendungen für die Zinsen dürfen Sie nicht steuerlich geltend machen. Die abgesetzten Beträge müssen dann allerdings im Alter zum Teil nachversteuert werden.

Eine wichtige Bedingung für Wohnriester ist, dass die Immobilie selbst genutzt werden muss. Dies leitet sich aus der Tatsache ab, dass Riesterverträge der Alterssicherung dienen sollen. Entsprechend gilt dies auch bei Wohnriester, daher sind Immobilien, die als Anlageobjekte erworben werden, von der Förderung ausgeschlossen.

Vorteile:

  • Riester-Förderung der Finanzierung
  • Tilgungshöhe wählbar
  • Komplette Nutzung der förderfähigen Beiträge zur Kredittilgung möglich, die anfallenden Zinsen sind von der Förderung ausgenommen.

Für wen ist es sinnvoll?

Das Wohn-Riester-Annuitätendarlehen bietet sich gerade für junge Familien an, die den Erwerb eines Eigenheims planen und mit ihrer Immobilie eine solide private Altersvorsorge aufbauen wollen. Auch eine Anschlussfinanzierung für ein bereits bestehendes Darlehen ist über Wohn-Riester möglich. Zusätzlich profitieren auch Besserverdiener von Wohn-Riester, sie genießen attraktive Steuervorteile. Ein Vergleich der Zahlen für ein klassisches Darlehen und Wohn-Riester ist sinnvoll.

Seit dem Januar 2014 gibt es zudem eine weitere Möglichkeit, Wohnriester zu verwenden: für den alters- oder behindertengerechten Umbau von Immobilien. Bedingung ist hier ebenfalls, dass es sich um eine eigengenutzte Immobilie handelt.

Ob sich die Wohnriester-Konditionen für Sie beziehungsweise Ihr Projekt lohnen, sollten Sie prüfen. Angesichts der Zahl an Wohnriester-Anbietern ist dafür allerdings eine umfassende Beratung sowie ein sorgfältiger Vergleich der Angebote empfehlenswert. Machen Sie mit Interhyp den Test und prüfen Sie Wohnriester. Profitieren Sie von unseren ausgezeichneten Serviceleistungen – damit Sie den passenden Vertrag für Wohnriester abschließen und nicht zu viel zahlen.